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pte050729011 Unternehmen/Finanzen, Politik/Recht
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Microsoft: Etappensieg im Rechtsstreit gegen Google
Früherer Mitarbeiter darf vorläufig nicht zur Konkurrenz wechseln

Seattle (pte/29.07.2005/10:17) - Ein Richter des Obersten Gerichtes des Staates Washington hat dem ehemaligen Microsoft Manager Kai-Fu Lee (Bild) vorübergehend untersagt, bei Google irgendwelche Aufgaben zu übernehmen, die seinem früheren Arbeitsbereich bei Microsoft http://www.microsoft.com/ ähneln. Das Gericht in Seattle ist damit der Forderung von Microsoft, dem Such-Technologie-Experten zu verbieten, zur Konkurrenz überzuwechseln, nachgekommen. Der Konzern hat sich dabei auf eine Wettbewerbsklausel im Arbeitsvertrag von Lee berufen, die dem Informatiker verbietet, ein Jahr nachdem er Microsoft verlässt für ein konkurrierendes Unternehmen zu arbeiten.
(pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=050722020)

Microsoft hat Lee und Google am 19. Juli 2005, dem Tag an dem Google den Neuzugang bekannt gegeben hat, verklagt. Google hat im Gegenzug Microsoft geklagt, da die Wettbewerbsklausel unzulässig sei. Der ehemalige hochrangige Manager war bei Microsoft an der Gründung eines Such-Technologie-Forschungszentrums in Peking maßgeblich beteiligt. Google hat Lee angeheuert, um in China eine Niederlassung für Forschung und Entwicklung aufzubauen.

Richter Gonzales hat Lee untersagt, in den Bereichen Such-Technologie, Geschäftsstrategie, Planung oder Entwicklung der Suchmaschinen-Forschung in China oder irgendeinem anderen Bereich, mit dem er bei Microsoft betraut war, bei einem konkurrierenden Unternehmen zu arbeiten. Lee wurde auch verboten, Firmengeheimnisse von Microsoft preis zu geben und Dokumente zu zerstören. Innerhalb von einem Tag muss Lee sämtliche Unterlagen aushändigen. Der Gerichtsbeschluss untersagt ihm auch, Microsoft-Mitarbeiter für Google anzuheuern.

Microsoft wurde ebenfalls verboten, Unterlagen zu vernichten. Der Konzern muss eine Mio. Dollar hinterlegen, um für die Kosten von Lee und Google aufzukommen, falls der vorläufige Gerichtsbeschluss revidiert wird. Der Prozess wurde für den 9. Januar 2006 angesetzt. (Ende)



Aussender: pressetext.austria
Redakteur: Christine Imlinger
email: redaktion@pressetext.com
Tel. +43-1-81140-0



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