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pte061120044 Politik/Recht, Bildung/Karriere |
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Homosexuellen-Mobbing: Erstes Urteil als Impuls
Weitere Klagen sind eingereicht
Wien/Salzburg
(pte/20.11.2006/17:10) -
Zwei Jahre nach der Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes wurde nun das erste Urteil in Bezug auf sexuelle Diskriminierung rechtskräftig. Ein Salzburger Lkw-Fahrer klagte zwei Kollegen auf sexuelle Belästigung und forderte 400 Euro Schadenersatz. Anfang November wurde das Urteil rechtskräftig. Die Homosexuelle Initiative Wien (HOSI) http://www.hosiwien.at begrüßt das Urteil und deutet es als Signal, dass sich in Zukunft mehr Homosexuelle gegen Diskriminierung zur Wehr setzen werden. Nach Angaben des Klagsverbands zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern http://www.klagsverband.at seien mittlerweile weitere Klagen bezüglich Diskriminierung eingereicht worden.
Im beschrieben Fall handelt es sich um einen Salzburger Lkw-Fahrer, der sich offen zu seiner Homosexualität bekannt hat und dadurch hautsächlich von zwei Lagerarbeitern einer Spedition, die er täglich anfuhr, gemobbt wurde. Wie der Rechtsanwalt des Klägers Thomas Majoros von der Kanzlei Dietrich, Majoros, Marchl erklärte, eskalierte die Situation, als dritte Personen miteinbezogen wurden und diese sich allmählich von dem Lkw-Fahrer distanzierten. Im Juli 2005 wurde die Klage auf Schadensersatz in der Höhe von 400 Euro beim Landesgericht Salzburg eingereicht. Nach vier Verhandlungen wurde das Urteil zu Gunsten des Klägers am 7. November 2006 rechtskräftig.
"Der Mindestschadenersatz im Bereich sexuelle Belästigung liegt bei 720 Euro. Der Kläger hat hier sogar weniger verlangt. Ihm ging es um das Prinzip", erklärt Kurt Krickler, Generalsekretär der HOSI, auf Anfrage von pressetext. Von den Beklagten wurde keine Berufung eingelegt.
Nach der Novellierung des Anti-Diskriminierungsgesetzes ist dies das erste rechtskräftige Urteil. "Wir hoffen nun, dass sich mehr Lesben und Schwule in Österreich trauen, gegen derartige Diskriminierungen vorzugehen", erklärt Krickler im Gespräch pressetext. Obwohl die Verfahren oft langwierig sind und es oft schwierig ist, einen Anwalt zu finden, wäre es wichtig und sinnvoll. Der Klagsverband vertritt derzeit auch eine muslimische Frau, die aus einem Wiener Geschäft mit der Begründung 'Ausländer werden hier nicht bedient' hinausgeprügelt wurde.
Am 1. 7. 2004 trat das neue Gleichbehandlungsgesetz in Österreich in Kraft. Das neue Gesetz verbietet in umfassender Weise Diskriminierungen in der Arbeitswelt. Zusätzlich zu dem zuvor bestehenden Verbot der Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes, schützt es nun auch vor Diskriminierungen auf Grund ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexueller Orientierung.
(Ende)
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