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pte081112003 Unternehmen/Finanzen, Politik/Recht
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Fall Lehman: Anleger verklagen US-Finanzaufsicht
Behörde soll Aufsichtsagenden vernachlässigt haben

Fall Lehman Brothers hat Konsequenzen (Foto: lehman.com)
Ottweiler/Washington (pte/12.11.2008/06:05) - Der Fall Lehman Brothers hat nun auch für die US-amerikanische Finanzaufsicht ein gerichtliches Nachspiel. Seit Jahren hat die Financial Industry Regulatory Authority (FINRA) http://www.finra.org diverse Verstöße der Bank gegen Börsen- und Bilanzregeln geahndet. Vor der Lehman-Pleite habe es die Behörde jedoch verabsäumt, erforderliche Maßnahmen zu ergreifen und zugunsten des Anlegerschutzes angemessen zu reagieren, weshalb der Bund der Kapitalanleger (BDK) http://www.bund-der-kapitalanleger.de eine Schadenersatzklage gegen die FINRA vorbereitet. "Angesichts von über 360 Verfahren, die bereits gegen Lehman angestrengt wurden, ist es ein Unding, dass die Bank ihre Geschäftspraktiken in gleicher Weise fortsetzen konnte. Der Fall Lehman wäre in dieser Form nicht möglich gewesen, hätte die FINRA entsprechend reagiert, und das muss rechtlich geklärt werden", meint BDK-Vorstand Medard Fuchsgruber im Gespräch mit pressetext.

Fehlerhafte Buchführung, Berichtsschönung und Verstöße gegen Bilanzierungsvorschriften haben die FINRA in den vergangenen acht Jahren dazu veranlasst, Strafen von mehr als 35 Mio. Dollar über Lehman Brothers zu verhängen. Um die Klage gegen die Finanzaufsicht zu gewinnen, müssten ihr jedoch behördliche Versäumnisse nachgewiesen werden, aufgrund derer die Lehman-Pleite nicht verhindert werden konnte. "Es steht ein sehr schwieriges Verfahren bevor und große Hoffnung bei den Anlegern auf Schadenersatz zu wecken wäre falsch", räumt Fuchsgruber ein. "Der Fall muss rechtlich verfolgt werden. Dennoch würde ich keinen Anleger dazu ermutigen, sich an der Klage zu beteiligen", betont der BDK-Vorstand.

Zu den Verlusten der Anleger im Zuge des Lehman-Dilemmas hätten auch die Ratingagenturen beigetragen. "Die Anleger hatten keine Chance, an relevante Informationen über die Bank zu gelangen, worauf die Aufsicht hätte reagieren müssen", erklärt Fuchsgruber im pressetext-Gespräch. Im Gegensatz zur ebenfalls in die Kritik geratenen Börsenaufsicht SEC genießt die FINRA keinen Schutz durch Immunität, wodurch eine Klage erst möglich ist. "Eine derartige Klage wäre etwa in Deutschland, Österreich oder der Schweiz undenkbar. Rechtlich sind die USA hingegen ein gänzlich anderes Thema. Die Klage gegen die FINRA weist gute Ansätze auf, die verfolgt werden müssen. Dadurch ist es möglich, im System ein Umdenken anzuregen", schließt Fuchsgruber. (Ende)



Aussender: pressetext.deutschland
Redakteur: Manuel Haglmüller
email: haglmueller@pressetext.com
Tel. +43-1-811-40-315



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