pts20031112025 Medizin/Wellness, Politik/Recht

Implantologenverbände warnen vor Implantologie in der GKV

Termin: Pressekonferenz 7. BDIZ/EDI-Symposium 14. Nov./Köln


Berlin (pts025/12.11.2003/14:20) Mit einer noch nie erreichten Beteiligung aller Präsidenten und Vorsitzenden der Mitgliedsorganisationen der Konsensuskonferenz Implantologie (KK) bei der kurzfristig einberufenen Außerordentlichen Konferenz am 29. Oktober 03 in Frankfurt unterschrieben die Zahnärzte, Oralchirurgen und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen eine eindringliche Warnung (siehe Anhang): Die vom Erweiterten Bewertungsausschuß Zahnärzte/Krankenkassen angedachte Aufnahme implantologischer Versorgungen in den Katalog der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) muss wieder "vom Tisch". Die Konsensuskonferenz Implantologie und der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ/EDI) - auch Organisationsbüro der Konsensuskonferenz - haben erreichen können, dass die Diskussion über Implantologie als Kassenleistung in dem Entscheidergremium neu überdacht und die Entscheidung dazu verschoben wurde.

Dr. Helmut B. Engels, BDIZ/EDI-Vorsitzender im Vorfeld des an diesem Freitag beginnenden 7. BDIZ/EDI-Symposiums in Köln: "Implantologie als Kassenleistung mag sich für Laien erst einmal gut anhören. Aber dem ist in der Realität ist keineswegs so! In der Konsequenz wird ein solcher Plan nicht nur die Implantologie in ihrer heutigen Qualität zerstören, sondern auch den Kanon der gesamten Kassenleistungen in der Zahnmedizin zerschlagen, einfach weil das Geld nicht für alles reicht. Die Patienten werden dann auch nicht mehr wie bisher individuell implantologisch versorgt, erwartungsgemäß mischen sich gesetzliche Regelungen ein, die in die Therapie eingreifen. Solch restriktiver Umgang mit den Möglichkeiten der modernen Zahnheilkunde hat bereits viele zahnmedizinische Verfahren in ihrer qualitativen und innovativen Entwicklung gehemmt bis zerstört."

Die Implantologie in Deutschland ist eines der innovativsten Gebiete in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde hierzulande. Mittlerweile wird hier interdisziplinär von Biologie über Physik bis zu Medizin zusammengearbeitet. Von dieser beeindruckenden Entwicklung haben vor allem die Patienten, aber auch die behandelnden Praxen den Nutzen. Die Implantologie hat dabei - bisher - nicht wirklich auf ihrem Erfolgsweg behindert, dass die Private Krankenversicherung (PKV) sich mehr und mehr dagegen sträubt, den gewachsenen Bedarf ihrer Mitglieder auch zu befriedigen. Dr. Engels: "Wir erleben zunehmend, dass anerkannte und auch gesetzlich als erstattungsfähig bezeichnete Behandlungsmaßnahmen nicht bezahlt werden, dass Patienten verunsichert, gar zu Klagen aufgerufen und Behandler drangsaliert werden. Offenbar kann es oder will es sich die PKV nicht mehr leisten, die implantologische Versorgung ihrer Versicherten sicherzustellen. In einer solchen Situation nur darüber nachzudenken, Teilbereiche oder gar einen großen Teil der Implantologie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen, kann nur als absurd bezeichnet werden." Das Budget für die gesamte Zahnheilkunde, so er Implantologen-Vorsitzende, wäre in kurzer Zeit verbraucht, die nicht-implantologischen Behandlungsfälle nicht mehr bezahlbar. Der Bedarf nach implantologischer Versorgung würde über das jetzt schon dramatische Wachstum noch erheblich hinausgehen: "Wir gehen davon aus, dass im Jahr 2003 rund 400.000 Implantate gesetzt werden, 2001 waren es schätzungsweise 200.000 - nur diese Zahlen zeigen schon, was die Zahnmedizin derzeit leistet und was auf die GKV zumindest teilweise zukäme."

Pressekonferenz zum Thema "Implantologie 2004" im Rahmen des 7. BDIZ/EDI-Symposiums in Köln:

Freitag, 14. November 2003 um 13.00 Uhr (mit Mittagessen)
Hotel Hilton Cologne / Köln (Nähe Bahnhof / Dom), Salon Apollo
Marzellenstraße 13 - 17, 50668 Köln
- wegen Mittagessen und Platzbedarf bitte anmelden unter 030 / 3082 4682 bzw. 0171 / 2652438 oder info@zahndienst.de (Birgit Dohlus) -

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Anhang:
Die Begründung der Konsensuskonferenz Implantologie im Einzelnen:
1. Die Aufnahme eines BEMA Teil 6 für die Ausnahmeindikationen des § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V ist nicht sachdienlich. Die in der Praxis vorkommenden Fallgestaltungen sind - soweit sie überhaupt ambulant behandelt werden - so unterschiedlich und in ihren Schwierigkeitsgraden inhomogen, dass eine Beschreibung in einer vertragszahnärztlichen Gebührenordnung ihnen nicht gerecht wird. Da es sich insgesamt um eine verschwindend geringe Fallzahl handelt, besteht auch kein Bedarf, hierfür die gesamte Implantatchirurgie als Teil des BEMA zu beschreiben.
2. Die von der KZBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen gemeinsam erarbeitete Analogbewertung der implantologischen Leistungen ist ausreichend als Grundlage für die Abrechnung dieser Fälle und hat in der Vergangenheit zu keinen Schwierigkeiten geführt.
3. Das GMG schreibt für den Zahnersatz ab 2005 die Einführung der Abrechnung auf Festzuschussbasis vor. Der Bewertungsausschuss hat die sog. K-Positionen mit Wirkung vom 1.1.2004 aus dem BEMA herausgenommen und auf die Abrechenbarkeit nach GOÄ / GOZ verwiesen. Die Ausnahmeindikationen weisen demgegenüber absolut marginale Fallzahlen auf. Es ist vor der gesetzlichen Entwicklung unverständlich, dass die Leistungsbeschreibung im BEMA entgegen diesen Tendenzen erfolgen soll.
4. Die Konsensuskonferenz Implantologie rät dem Ausschuss dringend davon ab, den vorgesehenen BEMA Teil 6 aufzunehmen und weit über seinen gesetzlichen Auftrag hinaus Leistungen im BEMA zu beschreiben, die mit den in Richtlinien geregelten Ausnahmetatbeständen nichts zu tun haben.

(Ende)
Aussender: basic.dent
Ansprechpartner: Birgit Dohlus
Tel.: 030 / 3082 4682
E-Mail: info@zahndienst.de
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