pts20060507004 Politik/Recht

Gewerbeverein: Für den öffentlich-rechtlichen Sektor gelten oft keine Gesetze!

Deshalb soll sich die öffentliche Hand auf ihr Kerngeschäft zurückziehen.


Wien (pts004/07.05.2006/21:57) Im öffentlichen Dienst ist die Nichteinhaltung des Arbeitszeitrechts sanktionslos. Da wir im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV) es nicht als vornehmliche Aufgabe betrachten, ausgebeutete Staatsdiener zu vertreten, wollen wir doch auf das Faktum hinweisen, dass zunehmend Privatunternehmen mit dem öffentlichen Bereich im Wettbewerb stehen.
In der aktuellen Ausgabe von Ecolex setzt sich Lukas Stärker kritisch mit den Schlupflöchern im Arbeitszeitgesetz auseinander. Und siehe da: Das größte Schlupfloch hat sich Vater Staat bewahrt - er beschließt ja auch die Gesetze zu seinem Vorteil!

Stärker berichtet, dass "es in im Eigentum von Gebietskörperschaften stehenden Krankenanstalten nach wie vor zu Wochenarbeitszeiten von 100 oder mehr Stunden oder hunderten Übertretungen in wenigen Wochen kommt". Dies wird auch vom Arbeitsinspektorat festgestellt und dem jeweils obersten Organ oder der Aufsichtsbehörde angezeigt. Damit endet aber die Verfolgungshandlung.

Nun gibt es aber auch Privatspitäler. Und es gibt eine öffentlich-rechtliche kommunale Müllabfuhr und eine privat organisierte. Es gibt Bundestheater und private. Lediglich die "geknechteten" Lehrer mit Halbtagsjob bei Vollbezahlung konkurrieren nicht mit ihren Kollegen in Privatschulen.

Überall dort, wo die öffentliche Hand anzunehmen gedenkt, der bessere Unternehmer zu sein - was sich zumeist als Flop herausstellt -, werden Private als Mitbewerber in einen unfairen Wettbewerb getrieben.
Der ÖGV fordert daher, dass auch im öffentlichen Sektor Übertretungen im Arbeitszeitrecht Sanktionen nach sich ziehen müssen. Nun wäre es dümmlich, die jeweilige Organisation zu bestrafen, denn die Strafe berappt der Steuerzahler.

Wenn sich die öffentliche Hand unternehmerisch gebärdet, dann sollen auch ihre Vertreter wie Unternehmer behandelt werden. Und das heißt dann, dass sie mit ihrem persönlichen Vermögen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitrecht zur Kasse gebeten werden.

Natürlich fällt die vorliegende Problematik nicht unter das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Aber wird Wettbewerb deswegen lauter, wenn er unter vollkommen verschiedenen - immer die öffentliche Hand begünstigenden - Rahmenbedingungen abläuft?

Die öffentliche Hand soll zu gleichen Rahmenbedingungen arbeiten, wie die Privatwirtschaft. Tut sie dies nicht, dann hat sie im unternehmerischen Bereich nichts verloren. Eine öffentliche Hand als Unternehmer mit fairen Bedingungen führt ja mittelfristig automatisch zum Untergang dieser Sparte. Deshalb möge die öffentliche Hand in ihrem Kerngeschäft bleiben.

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
Tel.: +43/1/587 36 33
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
|