pte20031212012 Technologie/Digitalisierung, Handel/Dienstleistungen

Absicherung für kopierschutzfreie Datenträger

FFS: Händler sollen einwandfreie Ware bestätigen


Salzburg (pte012/12.12.2003/10:46) Der Verein zur Förderung freier Software (FFS) http://www.ffs.or.at hat ein Formular entworfen, das den Konsumenten helfen soll, sich gegen wirksame Kopierschutz-Maßnahmen abzusichern. Der Kunde könne sich so beim Kauf vom Händler bestätigen lassen, dass er auch einwandfreie Ware verschenkt. Das teilte der FFS heute, Freitag, mit.

Die Unterschrift des Händlers sei dabei die Versicherung dafür, dass auf der einen Seite die Rechte des Konsumenten nach dem Urheberrechtsgesetz unangetastet bleiben. Auf der anderen Seite wird bestätigt, dass der Datenträger auf unterschiedlichen Betriebssystem-Plattformen abspielbar ist und dass persönliche Daten weder aufgezeichnet, noch an Dritte weitergeleitet werden. Andernfalls muss der Händler dem Kunden laut Vereinbarung den Kaufpreis zurückerstatten.

Die Datenträger dürfen laut neuem Urheberrecht keine wirksamen technischen Maßnahmen zur Zugangskontrolle enthalten, argumentierte der FFS. Seit längerem werde auch von der österreichischen Arbeitskammer eine Kennzeichnungspflicht für kopiergeschützte Datenträger gefordert.

"Wir sind der Meinung, dass dies nicht nur sinnvoll, sondern überfällig ist, denn mit CDs, die sich wegen eines Kopierschutzes nicht mehr abspielen lassen, wird der Konsument getäuscht", warnte Georg Jakob, Vorsitzender des FFS. Das Formular des FFS kann unter http://www.ffs.or.at/projekte/freedom2use/drm_formular.pdf herunter geladen werden.

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