pte20040305022 Technologie/Digitalisierung, Politik/Recht

BGH: Kein Telefonentgeltanspruch bei Dialer-Verbindung

Gericht weist BerliKomm-Klage zurück


Karlsruhe (pte022/05.03.2004/13:39) Der dritte Zivilsenat des deutschen Bundesgerichtshofs http://www.bundesgerichtshof.de hat entschieden, dass für Verbindungen zu einer 0190- oder 0900-Mehrwertdienstnummer nicht bezahlt werden muss, wenn die Anwahl über einen heimlich im PC des Kunden installierten Dialer erfolgte. Das teilte das Gericht heute, Freitag, mit. Dem Anschlussinhaber könne so kein Verstoß gegen seine Sorgfaltsobliegenheiten zur Last gelegt werden.

Der Berliner Carrier BerliKomm http://www.berlikomm.net hatte von einer Berlinerin die Zahlung von 9.000 Euro verlangt, die zum großen Teil auf Verbindungen zu einer bestimmten 0190-Mehrwertdienstnummer aus den Monaten Mai bis August 2000 beruhen. Auf dem PC der Beklagten hatte sich ein Dial-Programm heimlich installiert, das sämtliche Verbindungen ins Internet über die teure Rufnummer hergestellt hatte.

Die Manipulation war nach Auffassung des Gerichts bei standardmäßiger Nutzung des Computers nicht bemerkbar gewesen. Die Beklagte muss der BerliKomm nun anstelle der geforderten 9.000 Euro nur die Beträge zahlen, die angefallen wären, wenn die Verbindungen ins Internet über die Standardnummer angewählt worden wären. Die Telefongesellschaft hat sich laut Gerichtsurteil das Vorgehen des Inhabers der Mehrwertdienstnummer selbst zuzurechnen.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs war im Vorfeld mit Spannung erwartet worden, da es sich auch auf ähnliche anhängige Verfahren auswirkt. Kunden, die in die Falle von heimlich installierten Dialern gegangen sind, können nun wieder hoffen.

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