pte20040823015 Medien/Kommunikation, Produkte/Innovationen

Breitband-Internet in Deutschland vor Verteuerung

Regulierungsbehörde entscheidet über Antrag der Telekom


Hamburg (pte015/23.08.2004/11:00) Der Antrag der deutschen Telekom für eine Preiserhöhung bei der Zusammenschaltung ihres Breitband-Datennetzes mit den Netzen der Wettbewerber erzeugt erhebliche Verstimmung bei der Konkurrenz. Grund dafür ist laut FAZ http://www.faz.net eine mögliche Verdoppelung des nutzungsabhängigen Preises für das Telekom-Vorleistungsprodukt der Netz-Zusammenschaltung in diesem Segment, falls die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post der Telekom http://www.regtp.de nachgibt. Die Mitanbieter befürchten, dass eine Anhebung dieser Preise die Entwicklung des Breitbandinternets in Deutschland stark hemmen werde. Zu spüren bekommen dies auch die Endverbraucher, deren Preise für den DSL-Verkehr dann angehoben werden. Die Telekom-Konkurrenz ist hier auf die Nutzung des Telekomnetzes angewiesen und somit in einer relativ schwachen Position.

Die geforderte Preiserhöhung zielt auf das "Zisp" (Zuführung des Online-Datenverkehrs von T-DSL-Nutzern für Internet Service Provider mit eigener Internet-Plattform), wo die Wettbewerber ihre Netze an 74 Übergabe-Punkten mit dem Netz der Telekom zusammenschalten. Die Möglichkeit zur Zusammenschaltung mit der Telekom an einem einzigen Punkt besteht zwar auch, dies ist jedoch teurer als das Zisp-Produkt. Kunden der Telekom sind vor allem Telefónica und Freenet. Telefónica beliefert wiederum andere Internet-Zugangsanbieter wie AOL oder Tiscali.

Im vergangenen Jahr hatte der Regulierer die Zisp-Entgelte auf 0,63 Euro je Breitbandeinheit und Zugangspunkt festgesetzt. Die Forderung der Telekom belief sich damals schon auf 1,4 Euro je Einheit. Die Preisentscheidung von 2003 läuft am 30. September aus. Die Telekom hat jetzt einen Preis von 1,55 Euro je Breitbandeinheit beantragt. Die Wettbewerber Telekom hingegen fordern eine Absenkung um bis zu 30 Prozent. Diese Forderung basiert auf einem Vergleich mit dem europäischen Preisniveau, wo Deutschland im teuren Spitzenfeld liegt. Der Regulierer kann diesen Preisvergleich durchaus als Ausgangspunkt nehmen, um die Preise festzusetzen. Im Verfahrenen vor einem Jahr hatte die Behörde allerdings auf Basis der Kostenunterlagen der Telkom entschieden. Am 24. August wird sich die Regulierungsbehörde in einer Anhörung mit dem Antrag der Telekom auseinandersetzen.

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