pte20050613049 Produkte/Innovationen, Medizin/Wellness

Neues Food-Labelling soll Transparenz bringen

Nährstoffprofile und Health Claims sollen Verbraucher vor Irreführung schützen


Berlin (pte049/13.06.2005/15:50) Die Diskussion um die von der Europäischen Kommission vorgelegte "Health Claims"-Verordnung, die auf europäischer Ebene derzeit einen gesetzlichen Rahmen für gesundheitsbezogene Werbeaussagen auf Lebensmittel schaffen soll, geht in die nächste Runde. Denn international führende Ernährungsexperten stimmten bei einer Tagung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) http://www.bfr.bund.de/ darin überein, dass die Etablierung von so genannten Nährstoffprofilen ein geeignetes Kriterium für die Beurteilung der Zulässigkeit von Health Claims sind. Durch das Nährstoffprofil soll die Werbung für "ungesunde" Lebensmittel verhindert und somit der Verbraucher vor Irreführung geschützt werden.

Nährstoffprofile geben einen Querschnitt der gesundheitlich relevanten Nahrungsbestandteile zur Charakterisierung eines Lebensmittels und sollen als Kriterium für die Zulässigkeit von Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen, so genannten Health Claims, herangezogen werden. Denn längst beschränkt sich die Werbung für Lebensmittel nicht mehr allein auf die geschmacklichen Vorzüge eines Produkts: Die "bewusste" Ernährung steht bei vielen Verbrauchern auf dem Speiseplan. Damit könnten in Zukunft Hinweise wie "reduziert das Risiko von Herzinfarkt" zu wirksamen Kaufargumenten werden. Die Werbung kann jedoch auch falsche Hoffnungen wecken und den Konsumenten dazu verführen, Unsummen für Produkte auszugeben, hinter denen sich nur leere Versprechungen verbergen (health fraud).

"Bei der Formulierung der Nährstoffprofile sollte der Zusammenhang zwischen bestimmten Nährstoffen und dem Risiko für ernährungsbedingte Krankheiten wie beispielsweise Übergewicht und damit assoziierte Folgeerkrankungen wie Bluthochdruck, koronare Herzkrankheit, bestimmte Krebserkrankungen, Osteoporose und Karies berücksichtigt werden", erklärte Tagungsleiter Rolf Großklaus.

In der Praxis könnte das so aussehen: Ein Brot mit Zusatz von Omega-3-Fettsäuren senkt nachweislich den Cholesterinspiegel. Diese Eigenschaft könnte für einen Health Claim verwendet werden. Gleichzeitig weist das Nährstoffprofil aber einen überdurchschnittlich hohen Salzgehalt des Produkts aus. Damit könnte die gesundheitsbezogene Werbung trotz der bewiesenen cholesterinsenkenden Wirkung untersagt werden. Durch das Nährstoffprofil soll damit die Werbung für "ungesunde" Lebensmittel verhindert und somit der Verbraucher vor Irreführung geschützt werden. Dieser Diskussionspunkt lässt vor allem bei der Werbe- und Lebensmittelindustrie die Alarmglocken schrillen.

(Ende)
Aussender: pressetext.austria
Ansprechpartner: Evelyn Lengauer
Tel.: +43-1-81140-305
E-Mail: redaktion@pressetext.com
|