pte20050928016 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

US-Gesetz nimmt Filmpiraten in die Mangel

Erster Schuldspruch gegen Filmklauer


St. Louis (pte016/28.09.2005/11:10) Das neue US-Bundesgesetz http://www.uscourts.gov gegen Filmpiraterie hat zu einem ersten Schuldspruch geführt. Der 19-jährige Curtis Salisbury wurde für die Verbreitung von illegal mitgeschnittenen Kinofilmen verurteilt. Das Strafausmaß soll am 27. Februar am kalifornischen Bundesgericht in San Jose festgelegt werden. Salisbury hatte im Juni während seiner Beschäftigung an einer Kinokasse gemeinsam mit anderen die Filme "The Perfect Man" und "Bewitched" unerlaubt abgefilmt und danach ins Netz gestellt. Der 19-Jährige ist der Erste, der in den USA aufgrund des neuen "Familiy Entertainment and Copyright Act", das im April diesen Jahres beschlossen wurde, strafrechtlich verfolgt wird.

Das US-Gesetz besagt, dass jede Person, die ein "audiovisuelles Aufnahmegerät" benutzt, um einen Kinofilm in einem Lichtspieltheater aufzuzeichnen, zu einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Dollar oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt werden kann. Der Anklagepunkt von "Verbreitung im Internet" wird mit zusätzlichen Strafen geahndet. Die Filmstudios begrüßten das strikte Vorgehen und bedankten sich bei der US-Staatsanwaltschaft und dem FBI für deren erfolgreiche Verfolgung der Filmpiraten. Die Überwachung dieses wachsenden Phänomens sei äußerst wichtig für den Kampf um den Erhalt und Schutz von urheberrechtlich geschütztem Material, so ein Vizepräsident der Motion Picture Association of America http://www.mpaa.org .

In Österreich gibt es keine eigene explizite Gesetzesregelung für Filmpiraterie, hier fallen die Delikte unter das Urheber- und Markenrecht. "Grundsätzlich ist jede Art des Abfilmens und der darauf folgenden Verbreitung verboten und wird auch ständig geahndet", sagt Dietmar Dokalik, Referent der Abteilung I.4 des Justizministeriums gegenüber pressetext. Wer für ein derartiges Vergehen verurteilt wird, dem drohe im Falle von gewerbsmäßiger Verbreitung eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen bzw. eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, so Dokalik. Für Privatgebrauch gelte eine maximale Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten, bei erstmaliger Begehung gebe es allerdings meist nur bedingte Strafen.

Die verschärften Strafen haben in den USA zu einer kontroversen Diskussion geführt. Kritiker halten ein derart hohes Strafmaß für Filmpiraten für unangemessen, da derlei harte Urteile ansonsten eher für Gewaltverbrechen zu tragen kommen würden. Es sei nicht der beste Weg, um Respekt für das Copyright-Gesetz zu erzeugen.

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