Bundesliga: Private Radiosender legen Beschwerde ein
Bundesverfassungsgericht muss Prüfung unterziehen
Bundesliga vs. Radio Hamburg |
Berlin (pte010/05.01.2006/13:40) Radio Hamburg http://www.radiohamburg.de hat mit Unterstützung der im Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT) http://www.vprt.de vertretenen privaten Hörfunksender gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass Fußball-Bundesligavereine für die Live-Übertragung bzw. Berichterstattung von den Radiosendern Vergütungen verlangen dürfen (pte berichtete: http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=051109006 ), Beschwerde eingelegt.
Die Beschwerde erfolgt "zur Sicherung der Berichterstattungsfreiheit" wie es in einer Aussendung gegenüber pressetext heißt. "Die Entscheidungen der Zivilgerichte müssen unter verfassungsrechtlichem Blick korrigiert werden. Andernfalls würde eine Entwicklung toleriert, die in der Konsequenz auch die freie Berichterstattung von Print- und Fotojournalisten in Frage stellt. Die Rundfunkfreiheit als hohes Gut unserer Verfassung wiegt schwerer als die kommerziellen Interessen von Vereinen oder der DFL", so VPRT-Präsident Jürgen Doetz.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist, dass Anfang 2000 die Bundesligaclubs Hamburger SV und FC St. Pauli sowie deren Vermarktungsorganisation DFL unter Berufung auf "Hörfunkrechte" erstmals eine Vergütung für Live- und sonstige Berichterstattung aus dem Stadion gefordert hatten. Dagegen ist Radio Hamburg gerichtlich vorgegangen und war Anfang November gescheitert. "Unser Anliegen ist es, den Radiohörern in Deutschland die gewohnte Fußballberichterstattung aus den Stadien zu ermöglichen. Deshalb erhoffen wir uns vom Gang zum Bundesverfassungsgericht eine grundsätzliche Klarstellung zur Bedeutung einer freien Berichterstattung von Medien in Deutschland", so Marzel Becker, Programmdirektor und Geschäftsführer von Radio Hamburg, über den Hintergrund der Beschwerde.
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