pte20060223029 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Kopierschutz: Hollywood klagt Samsung

Rückrufaktion für DVD-Player gefordert


Los Angeles (pte029/23.02.2006/13:55) Fünf große Hollywood-Filmstudios haben den Elektronik-Hersteller Samsung http://www.samsung.com verklagt, weil dessen DVD-Player HD841 das Umgehen der Verschlüsselungstechnik erlaube und damit das Erstellen von unerlaubten Kopien ermögliche. Konkret fordern Walt Disney, Time Warner, Paramount Pictures, 20th Century Fox und Universal eine Rückrufaktion für das betroffene Wiedergabegerät.

Samsung gibt sich gelassen. Bis man die Klagschrift gelesen habe, wolle man keinen Kommentar abgeben. Jedoch wundere sich der Konzern "warum man gerade jetzt gegen den DVD-Player vorgeht, zumal die Produktion schon vor 15 Monaten eingestellt wurde", so ein Samsung-Sprecher gegenüber der Korean Times. Wie der Koreanische Konzern mitteilte, habe man den DVD-Player vom Markt genommen, nachdem bekannt wurde, dass sich der Kopierschutz relativ leicht umgehen lässt.

Bei dem Samsung-Player könne jeder findige Anwender den Makrovision-Kopierschutz durch Eingabe einer Tastenkombination über die Fernbedienung leicht aushebeln. DVDs aus jeder Region der Welt könnten somit ohne Schwierigkeiten auf dem Player abgespielt werden. Der Filmindustrie sind global verwendbare DVDs ein Dorn im Auge, weil sie torpedierte Filmstarts im Kino befürchtet, wenn Filme bereits vorher auf DVD verfügbar sind.

Auch eine Kodierung, die das Abgreifen und Aufzeichnen des DVD-Signals auf nicht autorisierten Geräten verhindern soll, könne auf diesem und möglicherweise weiteren DVD-Playern von Samsung ausgehebelt werden, spekuliert Ars Technica http://arstechnica.com . Durch den Kopierschutzmechanismus HDCP (High-bandwidth Digital Content Protection) wird sichergestellt, dass HDTV nur auf Geräten abgespielt werden kann, die von den Rechteinhabern als gut befunden werden. Diese Produkte sind mit dem Siegel "HD-ready" gekennzeichnet.

"Beim Kauf ist darauf zu achten, dass das Gerät dieses HD-ready-Logo hat. Damit ist sichergestellt, dass die Anforderungen für HDTV erfüllt sind", erklärte Roland Stehle vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie http://www.zvei.de gegenüber pressetext die Funktion des Siegels. Nun gibt es auch Geräte auf dem Markt, die zwar prinzipiell mit der HDTV-Auflösung 1080i arbeiten können, jedoch den Kopierschutz nicht integriert haben, wodurch HD-Content nur in der herkömmlichen Auflösung 480p dargestellt werden kann. Unter diesem Aspekt ist es verständlich, dass Konsumenten gerne zu Geräten greifen, bei denen sich der Kopierschutz leicht deaktivieren lässt, bevor man sich teueres HD-Equipment zulegt, so Ars Technica.

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