pte20060419019 Technologie/Digitalisierung, Politik/Recht

Microsoft im EU-Kartellstreit weiterhin glücklos vor Gericht

Antrag auf Offenlegung von Dokumenten abgewiesen


Boston (pte019/19.04.2006/12:35) Der Softwareriese Microsoft http://www.microsoft.com hat vor einem US-Gericht im Rahmen des Kartellstreits mit der Europäischen Union eine weitere Niederlage einstecken müssen. Das Gericht in Boston ließ den Redmonder Konzern in der Nacht auf heute, Mittwoch, mit dem Antrag auf Herausgabe von Dokumenten abblitzen. Microsoft forderte vom Konkurrenten Novell die Offenlegung der Korrespondenz mit der EU-Kommission.

Der Bezirksrichter Marc Wolf begründete seinen Entscheid damit, Microsoft habe nicht nachweisen können, dass das Verfahren in Brüssel seine Rechte in unfairer Weise beeinträchtigte. Er bezog sich dabei auf eine Stellungnahme der Kommission, die den Antrag als "kaum verschleierten Versuch" kritisierte, die EU-Bestimmungen zum Schutz vertraulicher Firmenunterlagen zu umgehen. Microsofts Anliegen würde den EU-Gesetzen ausweichen und sie untergraben, zitierte die LA Times den Richter. Der Konzern solle sich den Bestimmungen der EU unterwerfen und nicht Hilfe bei der US-Justiz suchen, so Wolf.

Microsoft verliert somit weiter die erhoffte Rückendeckung in der Heimat. "Die Zeichen am Horizont zeigen deutlich, dass es eng wird für die Redmonder", meint Joachim Jakobs, Sprecher der Free Software Foundation Europe FSFE http://www.fsfeurope.org . Microsoft werde mehr und mehr gezwungen zu kooperieren und könne auch immer weniger auf die Unterstützung der US-Administration bauen. "Es muss auch beachtet werden, dass es in den USA ebenfalls Unternehmen gibt, die durchaus glücklich über den Prozess sind", so Jakobs gegenüber pressetext.

Microsoft hatte die US-Justiz am 3. März in den Kartellstreit mit der EU eingeschaltet. Auf diese Weise sollten die Konkurrenten Sun Microsystems, IBM, Oracle und Novell dazu gebracht werden, einem Microsoft-Anwalt ihre Korrespondenz mit der EU zu übergeben. Der Richter in Boston hatte über den Antrag gegen Novell zu entscheiden. Ähnliche Anträge gegen Oracle und Sun wurden bereits im März von der kalifornischen Justiz abgewiesen. Bei IBM steht eine Entscheidung vor einem New Yorker Gericht noch aus.

Die EU verurteilte Microsoft im März 2004 wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung zu einer Rekordstrafe von 497 Mio. Euro. Hinzu kam die Auflage, Konkurrenten den Einblick in den Source-Code von Software-Schnittstellen (APIs) zu gewähren. Microsoft legte gegen das Urteil Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein, was jedoch keine aufschiebende Wirkung hat. Im Dezember 2005 entschied die Kommission, dass Microsoft die Auflage zur Offenlegung der APIs nicht ausreichend erfüllt habe. Die EU-Kommission hat Microsoft deswegen ein Bußgeld bis zu zwei Mio. Euro angedroht, welches täglich fällig wäre. Das EuGH-Verfahren beginnt nächste Woche.

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