pte20060801038 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Deutscher Presserat registriert weniger Beschwerden

Freiwillige Selbstkontrolle als Alternative zur klassischen Datenschutzkontrolle


Bonn (pte038/01.08.2006/17:10) Der deutsche Presserat http://www.presserat.de/ veröffentlichte heute, Dienstag, in Bonn seinen zweiten Tätigkeitsbericht, der einen umfangreichen Überblick über die Arbeit des Presserates im Bereich des Redaktionsdatenschutzes gibt und die in den letzten zwei Jahren erfolgten Beschwerden dokumentiert. Aus der Statistik 2004 gehen insgesamt 20 Beschwerden, davon 8 unbegründet, hervor. Im Jahr 2005 waren es lediglich 12, davon 3 unbegründet.

Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, betont die Wichtigkeit des Systems der freiwilligen Selbstkontrolle im Datenschutz. "Die datenschutzrechtliche Selbstkontrolle ist eine echte Alternative und Ergänzung zu den bisherigen Formen der Datenschutzkontrolle. Im Zuge der freiwilligen Selbstkontrolle schicken wir den Redaktionen und Verlagen eine Broschüre mit den Verhaltensgrundsätzen zum Datenschutz zu. Ziel ist es, den Gesetzgeber im Bereich des Datenschutzes hinsichtlich der journalistischen Arbeit zurückzuhalten", so Schaar im Gespräch mit pressetext. Redaktionen, die sich nicht zur freiwilligen Selbstkontrolle melden würden, seien von den allgemeinen Gesetzgebungen stärker betroffen.

"Der deutsche Presserat sorgt auf zwei Ebenen für die Einhaltung der Datenschutzregelung in den Redaktionen. Die erste Ebene bildet die anlassbezogenen Beschwerde-Prüfung. Daneben gibt es die zweite Ebene der präventiven Maßnahmen, welche die freiwillige Selbstkontrolle, aber auch die Durchführung von Schulungen enthält", so Schaar im pressetext-Interview. Eine Liste aller Verlage, die sich der 'freiwilligen Selbstkontrolle' angeschlossen haben, ist im Tätigkeitsbericht ebenfalls enthalten. Das System der Selbstkontrolle hat der Presserat in den letzten Jahren für den Bereich des Datenschutzes in Redaktionen entwickelt.

Geht es nach Jörg Steinach, Vorsitzender des Beschwerdeausschusses, seien gerade im Internet im Hinblick auf Datenschutzbelange noch gewaltige Probleme zu lösen. "Bei Datenschutzverstößen im Internet ist es für den Beschwerdeausschuss äußerst problematisch alle inkriminierten Textstellen zu entfernen, da das Textmaterial bereits auf unterschiedlichsten Seiten im Internet zu finden ist", so Steinach.

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