pte20070208032 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Urheberrecht: Einigung mit Verlagen auf Kosten der Bibliotheken

Verlagen sagen Nein zur Nutzung digitaler Bibliotheksangebote von zu Hause


Berlin (pte032/08.02.2007/13:57) Die Bibliotheken und Verlage haben den Streit über das Urheberrecht beigelegt, wie der Deutsche Bibliotheksverband http://www.bibliotheksverband.de und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels http://www.boersenverein.de gemeinsam bekannt gegeben haben. Beide Verbände einigten sich darauf einen marktwirtschaftlichen Ansatz einer gesetzlichen Regelung vorzuziehen. Claudia Lux, Vorsitzende des Bibliotheksverbands http://www.bibliotheksverband.de , bestätigt gegenüber pressetext, dass die Bibliotheken in Zukunft mit höheren Kosten zu rechnen haben. Im Mittelpunkt des von Bildungsministerin Anette Schavan initiierten Dialogs stand neben dem Dokumentenversand der Online-Zugriff auf Buchinhalte.

Der Bibliotheksverband konnte erreichen, dass die Digitalisierung von Büchern unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Die Einigung zwischen den Bibliotheken und Verlagen beinhaltet die Vereinbarung, dass die bisher angewandten Urheberrechtsschranken zum Teil in Lizenzen umgeformt werden. Das bedeutet höhere Kosten für die Bibliohteken. Die Kostenerhöhung zu beziffern sei zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht möglich, sagt Lux weiter. Die Verlage legten sich auch bei der Forderung seitens der Bibliotheken quer, das digitale Angebot über den Standort in der Bibliothek hinaus am eigenen Arbeitsplatz oder von zu Hause aus anzubieten.

Die Bibliotheken können Buchinhalte digitalisieren und bereitstellen, wenn das jeweilige Werk nicht originär in einem gängigen digitalen Format angeboten und mindestens ein Exemplar des Werks in Druckform erworben wird. Die Bibliothek hat aber das Recht zur Digitalisierung eines gedruckten Werks, wenn es nicht in digitaler Form zu angemessenen Bedingungen zur Lizenzierung angeboten wird. "Hier gibt es noch genug Verhandlungsstoff", betont Lux. Was angemessen ist, soll dem gemeinsamen Papier zufolge unter Heranziehung dessen beurteilt werden, was im Geschäftsverkehr üblicherweise zu leisten ist. Laut Lux sei hier der Gesetzgeber gefragt, den Bibliotheken den Rücken zu stützen.

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