pte20070330024 Technologie/Digitalisierung, Politik/Recht

.xxx - Pornodomain endgültig vom Tisch

Kritik an mangelnden Richtlinien - ICANN darf kein Content-Regulator werden


ICANN lehnt .xxx-Domain ab
ICANN lehnt .xxx-Domain ab

Lissabon (pte024/30.03.2007/13:20) Die Internet-Verwaltung ICANN http://www.icann.org hat sich heute, Freitag, bei einer Konferenz in Lissabon gegen die Einführung des virtuellen Rotlichtbezirks unter der Top-Level-Domain ".xxx" ausgesprochen. In der finalen Abstimmung entschieden die ICANN-Verantwortlichen mit neun zu fünf Stimmen bei einer Enthaltung gegen den Porno-Zankapfel. Das Rotlichtviertel im Web ist somit endgültig vom Tisch.

Die xxx-Domain wurde bereits vor einigen Jahren von ICM http://www.icmregistry.com vorgeschlagen. Anfänglich deutete vieles auf eine Einführung bis Ende 2005 hin, die ICANN gab grünes Licht (pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=050602015 ). Schließlich schalteten sich Politik und konservative Kreise mit massiver Kritik ein. Die Vergabe der Verwaltung der xxx-Domain wurde aufgeschoben, "um Ängste zu zerstreuen".

Durch eine eigene Domain für pornographische Inhalte könnten der Online-Pornoindustrie ähnliche Standards aufgezwungen werden wie im Filmbereich, so die Argumente der Befürworter. Dadurch sei eine Beschränkung des Zugangs zum Schutz von Kindern einfacher umsetzbar. Zu den Kritikern des Vorschlages gehören sowohl strikte Pornographie-Gegner als auch Betreiber entsprechender Angebote. Letztere fürchten oben genannte Beschränkung und Filtermöglichkeit. Allerdings lehnte die ICANN schon zu Beginn jegliche inhaltliche Kontrolle ab.

Vom Governmental Advisory Committee der ICANN wurden vor allem Vorschläge zur Zugangsbeschränkung für Minderjährige und Möglichkeiten, den Zugang zu illegalem und anstößigem Material zu blockieren, vermisst. Die ICANN-Verantwortlichen befürchteten, dass die ICANN durch die Zulassung einer solchen Domain zum Content-Regulator werden könnte. Die ICANN müsse sich jedoch eine Content-neutrale Haltung bewahren, es kann nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen, zu entscheiden, was pornographisch ist und was nicht. Dies müsse durch lokale und nationale Gesetze geregelt werden, so die Begründung.

(Ende)
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