pte20070503002 Auto/Verkehr, Kultur/Lifestyle

Auto-Club-Europa will MP3-Player im Straßenverkehr verbieten

Verkehrssicherheit mit Ohrenstöpseln nicht gegeben


Stuttgart/Wien (pte002/03.05.2007/06:05) Der ACE Auto Club Europa http://www.ace-online.de will aus Gründen der Verkehrssicherheit MP3-Player aus dem Straßenverkehr verbannen. "Wer sich mit Stöpseln im Ohr den Kopf voll dröhnt, kriegt vom Verkehr nur wenig und von Klingelzeichen, Hupen oder von Martinshörnern überhaupt nichts mit", lautet die Begründung des ACE-Verkehrsrechtsexperten Volker Lempp. Nach seinen Worten ist die Gefahr immens, dass Auto- und Radfahrer aber auch Fußgänger, Jogger und Skater durch die Musik so stark abgelenkt werden, dass sie akustische Warnsignale anderer Verkehrsteilnehmer schlicht überhören.

"Wer beide Ohren mit Ohrenstöpseln verstopft hat, nimmt vom Straßenverkehr weniger wahr und es kann interpretiert werden, dass damit nicht die vorgeschriebene Aufmerksamkeit gegeben ist", nimmt VCÖ-Sprecher http://www.vcoe.at Christian Gratzer im pressetext-Gespräch Stellung zu den Aussagen von Lempp. "Das Hupen eines anderen Autofahrers oder Warnrufe eines Fußgängers hört man nicht, wenn an beiden Ohren Ohrenstöpsel hängen", meint Gratzer. Vor allem als Motorradfahrer, Radfahrer und Fußgänger sollte man im Straßenverkehr mit offenen Augen und Ohren unterwegs sein, denn das erhöhe die eigene Sicherheit. Ein explizites Verbot von Ohrstöpseln im Straßenverkehr gebe es nicht. "Allerdings ist in der Straßenverkehrsordnung StVO sehr wohl festgehalten, dass die zur Wahrung der Ordnung, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erforderliche Vorsicht und Aufmerksamkeit anzuwenden ist", interpretiert Gratzer den Gesetzgeber.

"Die Gefahr, verletzt oder gar getötet zu werden, ist längst nicht mehr nur eine theoretische Mutmaßung, sondern real", meint Lempp. Erst kürzlich sei eine junge Rollschuhfahrerin mit aktiviertem MP3-Player in Stuttgart von einer Straßenbahn erfasst und tödlich verletzt worden. Aus Polizeiberichten gehe außerdem hervor, dass ähnlich gelagerte Unfälle in Verbindung mit mutmaßlich eingeschränkter Hörfähigkeit wegen Handy- beziehungsweise MP3-Player-Nutzung schon häufiger passiert sind. Angesichts vermehrter "individueller Beschallung" durch die rasante Verbreitung von MP3-Playern sieht Lempp wachsenden Handlungsbedarf insbesondere auf dem Gebiet der Unfallverhütung und des Verkehrsrechts. "So richtig es war, den Gebrauch von Handys am Steuer zu verbieten, so falsch ist es, MP3-Player von diesem Verbot auszunehmen."

Ähnlich fällt auch das Urteil des VCÖ aus: "Wir empfehlen beim Autofahren immer mit voller Aufmerksamkeit beim Straßenverkehr zu sein." Ein Dorn im Auge ist dem VCÖ auch der Gebrauch des Handys beim Autofahren. "Studien aus England machen deutlich, dass Telefonieren am Steuer die Reaktionszeit so verschlechtert wie eine Alkoholisierung von 0,8 Promille", so Gratzer. Telefonieren am Steuer verringere die Aufmerksamkeit, Fahrfehler nehmen zu, Gefahren würden erst verspätet erkannt und der Reaktionsweg verlängere sich. Eine VCÖ-Studie aus dem Jahr 2004 zeigt, dass das Telefonieren am Steuer in Österreich pro Jahr mehr als 40 Verkehrstote und rund 4.500 Verletzte fordert.

Gesetzlich geregelt ist das MP3-Player-Verbot auch in Deutschland derzeit allerdings nicht: Es sei nur mittels Auslegung der Straßenverkehrsordnung (StVO) anzunehmen, meinen die ACE-Experten. Im Paragraphen 1 der StVO werde für die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtsnahme gefordert. Nach Paragraph 23 StVO ist ein Fahrzeugführer außerdem dafür verantwortlich, dass seine Sicht und sein Gehör nicht durch die Besetzung, Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Daraus leitet Lempp ab, dass bei einem Unfall Verkehrsteilnehmer bei MP3-Nutzung sogar in Mithaftung genommen werden könnten.

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