pte20070707008 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

EU-Gerichtshof für Menschenrechte überträgt Verhandlungen im Internet

Irische Regierung finanziert Webcasting-Projekt


Anhörungen als Webcast (Foto: ECHR)
Anhörungen als Webcast (Foto: ECHR)

Straßburg (pte008/07.07.2007/13:40) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) http://www.echr.coe.int überträgt seit kurzem öffentliche Verhandlungen im Internet. Auf der offiziellen Webseite des ECHR wurde dazu ein eigener Webcasting-Bereich eingerichtet, auf dem die Videos zu den Anhörungen abgerufen werden können. Zusätzlich werden seit 28. Juni auch erweiterte Informationen über laufende Verfahren in Textform online und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Finanziert wird das Webcasting-Projekt von der irischen Regierung. "Die Einführung der Videoübertragungen ist ein bedeutender Schritt nach vorne, um die Aktivitäten des Gerichtshofes deutlicher sichtbar und zugänglicher zu machen", so Jean-Paul Costa, Präsident des ECHR.

Die Mitschnitte werden allerdings zeitversetzt ins Netz gestellt. "Die Anhörungen werden nicht live übertragen. Webcast-Videos von morgendlichen Verhandlungen werden ab 14.30 Uhr des selben Tages online gestellt", erklärt Sabine Van Migem, Sprecherin des Europäischen Gerichtshofes für Menschrechte, auf Nachfrage von pressetext. Die Links zu den einzelnen Webcasts würden dann auf der Webseite bleiben und jederzeit wieder abrufbar sein, fügt Van Migem hinzu. Die Übertragungen sind laut ECHR besonders für Rechtsvertreter, Akademiker und Journalisten interessant, die nicht die Möglichkeit haben persönlich nach Straßburg zu kommen, um sich die Verhandlungen anzusehen. Das Webcasting-Projekt richte sich aber natürlich grundsätzlich an jeden Bürger, der davon Gebrauch machen will.

Durch den Webcast wird es jedem Internetnutzer ermöglicht, vorgetragene Argumente direkt und unverfälscht mitzuverfolgen. Dadurch würden die Versammlungen näher an den Normalbürger gebracht, für dessen Menschenrechte der Gerichtshof schließlich eintrete, so Costa. Die erste Anhörung, die am 28. Juni übertragen worden ist, drehte sich um den Fall "Maumousseau and Washington v. France". "Gezeigt werden ausschließlich öffentliche Anhörungen. Diese sind in ihrer Zahl begrenzt. Im Jahr 2006 gab es beispielsweise insgesamt 34, in diesem Jahr bisher 14", sagt Van Migem gegenüber pressetext. Im Wesentlichen seien dies jene Verhandlungen, die sich um die wichtigsten und komplexesten Fälle drehen. Meist gehe es dabei um Themen, die ein breites Interesse über alle EU-Mitgliedsstaaten hinweg hervorrufen.

Die EU hat dieser Tage offenbar einen Multimedia-Sprung vollzogen. Erst kürzlich richtete die Europäische Kommission einen eigenen Channel auf YouTube ein. EUTube http://www.youtube.com/EUtube enthält eine breite Auswahl an Videos. Gezeigt werden Dokumentationen über EU-Aktivitäten, Geschichtliches aber auch Interviews mit den EU-Kommissären. Gleich zum Start hat die Plattform für einige Aufregung gesorgt. Die EU hatte einen Werbeclip für den europäischen Film online gestellt, in dem Sexszenen aus einzelnen Filmen zusammengeschnitten waren. Medien berichteten über eine Flut von Beschwerden. Der zuständige Kommissionssprecher Martin Selmayr dementierte dies jedoch und verteidigte den Videoclip. Er habe nur zwei E-Mails mit Kritik, eines sogar mit Lob bekommen.

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