pte20070730004 Unternehmen/Wirtschaft, Technologie/Digitalisierung

Surfen im Büro: "Was nicht erlaubt ist, ist verboten"

Sicherheitsrelevante Branchen sind besonders streng


"Was nicht erlaubt ist, ist verboten" (Quelle: pixelio.de)

München (pte004/30.07.2007/06:20) Privates Surfen am Arbeitsplatz kann manchmal zum Verhängnis werden. Schneller als man denkt hat man Spyware am Computer oder zieht den Zorn des Vorgesetzten auf sich. Wie dieses heikle Thema in großen deutschen Unternehmen gehandhabt wird, zeigt nun eine Umfrage des Nachrichtenmagazins Focus in seiner aktuellen Ausgabe. Besonders strenge Regelungen für private Ausflüge ins Netz gibt es für Angestellte von sicherheitsrelevanten Unternehmen wie Banken. Von den DAX-30-Konzernen wurden 21 Unternehmen über die Restriktionen befragt, denen ihre Mitarbeiter bei privaten Surftouren unterworfen sind.

Dabei zeigte sich ein eher liberaler Umgang mit privater Internetnutzung in diesen Konzernen. Nur sieben der befragten Unternehmen untersagen die private Nutzung des PCs grundsätzlich. In 20 der DAX-Betriebe wird die private Nutzung durch eine Betriebsvereinbarung geregelt. Derartige Nutzungs-Regelungen sind jedoch nicht unbedingt nötig, denn diesbezüglich gilt, "was nicht erlaubt ist, ist verboten", meint der Jurist Christoph Schmitz-Scholemann. In seiner Funktion als Richter am Bundesarbeitsgericht Erfurt muss er auch von Zeit zu Zeit darüber entscheiden, ob eine Kündigung aufgrund privater Surf-Ausflüge rechtmäßig ist.

Neben Betriebsvereinbarungen setzen manche Unternehmen auch zusätzliche Sperren ein. 14 der befragten Unternehmen benützen Filter oder stichprobenartige Kontrollen, um zu verhindern, dass das Surfen zeitlich ausufert oder zweifelhafte Seiten wie Sex-Angebote oder Online-Gewinnspiele aufgerufen werden. Die BASF beispielsweise führt monatlich Stichproben durch, um die Internetnutzung ihrer Mitarbeiter im Auge zu behalten.

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