pts20070928024 Politik/Recht, Medien/Kommunikation

Kanton Zürich ernennt neuen Tieranwalt

Antoine F. Goetschel tritt Nachfolge von Markus Raess an


Zürich (pts024/28.09.2007/15:45) Der amtierende "Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen des Kantons Zürich" Dr. Markus Raess tritt nach über 13 Jahren Amtstätigkeit zurück. Dr. Antoine F. Goetschel wird vom Regierungsrat neu als Nachfolger ernannt. Wird er der letzte Amtsträger sein?

Am vergangenen Mittwoch hat der Zürcher Regierungsrat Dr. Antoine F. Goetschel zum neuen Tieranwalt des Kantons Zürich gewählt. Der Tieranwalt amtet bei Zuwiderhandlungen gegen das Tierschutzgesetz als Vertreter der Geschädigten, also der Tiere. Dr. Antoine F. Goetschel tritt die Nachfolge von Dr. Markus Raess an, der das Amt seit 1994 inne hatte. An dieser Stelle gilt es, Markus Raess für seinen langjährigen Einsatz zum Wohl der Tiere in menschlicher Obhut und die Verbesserungen ihrer Stellung in der Rechtssprechung einen grossen Dank auszusprechen. Er hat mit seinem profunden Wissen entscheidend dazu beigetragen, dass Verstösse gegen das Tierschutzgesetz in den Statthalterämtern überhaupt wahrgenommen, verfolgt, geahndet und allenfalls auch entsprechend bestraft werden.

In seiner Amtszeit hat Dr. Markus Raess die Strafverfahren im Tierschutzrecht stets mit Ausgeglichenheit und der Sache verpflichtet bearbeitet, sie zu Ende geführt, aber auch dazu beigetragen, dass die Sachlage - die rechtlichen Hintergründe und Voraussetzungen jedes einzelnen Falles - gründlich untersucht wurde, so dass strafrechtlich nicht relevante Verfahren nicht unnötig aufrechterhalten wurden. Dr. Raess war für das Kantonale Veterinäramt und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die Staatsanwaltschaft und die Statthalterämter ein wichtiger Gesprächspartner bei Grundsatzauslegungen gewisser Normen im Tierschutzrecht. Er behandelte alle Fälle gleichermassen analytisch und im Hinblick auf eine wegweisende Auslegung. Damit stellte er für alle beteiligten Personen, Ämter und Behörden eine konstruktive und von gegenseitigem Vertrauen geprägte Arbeitsbeziehung sicher.

Den neuen Amtsinhaber erwartet eine grosse Herausforderung: Er wird im Kanton Zürich fortan verantwortlich dafür sein, auf rechtlicher Ebene die Interessen der durch menschliches Fehlverhalten betroffenen und leidenden Tiere wahrzunehmen. Eine gewichtige politische und rechtliche Aufgabe erwartet ihn indirekt: dazu beizutragen und darauf hinzuarbeiten, dass die sich in Ausarbeitung befindliche neue vereinheitlichte Strafprozessordnung EStPO auf eidgenössischer Ebene, welche die kantonalen Strafprozessordnungen ersetzen wird, das Recht der Kantone auf die Ernennung eines Tieranwalts beibehalten wird.

Dafür setzt sich auch die vom Schweizer Tierschutz STS mit Unterstützung des Zürcher Tierschutzes eingereichte eidgenössische Volksinitiative "Gegen Tierquälerei und einen besseren Rechtsschutz der Tiere" (Tieranwalt-Initiative) ein. Wie kürzlich bekannt wurde, ist die Initiative mit weit über 140'000 rechtsgültigen Unterschriften zustande gekommen.

Dem Kanton Zürich mit seinem bisher einmaligen Amt des Tieranwalts wird die wichtige Pilotrolle zukommen, gesamtschweizerisch aufzuzeigen, wie wichtig es für den Tierschutz ist, dass ein amtlich eingesetzter und von Tierschutzorganisationen unabhängiger Geschädigtenvertreter von Amtes wegen die Rechte der durch menschliches Versagen leidenden Tiere wahrnimmt.

Der Tieranwalt
1991 wurde das revidierte Tierschutzgesetz (TSchG) des Kantons Zürich resp. der Vollzug des Eidg. TSchG neu geregelt und in Kraft gesetzt. Ganz entscheidend zur Umsetzung beigetragen hat das Ende 80er Jahre eigens zu diesem Zweck ins Leben gerufenen "Komitees Kantonales Tierschutzgesetz" (KKT), in welchem alle grossen Tierschutzorganisationen vertreten waren. Dem KKT ist es zu verdanken, dass als wesentlichste und bahnbrechende Neuerung das Amt des "Rechtsanwalts für Tierschutz in Strafsachen des Kantons Zürich", ein damals europaweit einzigartiges Amt, geschaffen wurde.

Der kurz "Tieranwalt" genannte Amtsinhaber ist kein Verbandsvertreter, ist keiner Tierschutzorganisation verpflichtet, sondern im Gegenteil ein Mitglied der kantonalen Behörden. Er hat die wichtige und vornehme Aufgabe, von Amtes wegen die Rechte der geschädigten Tiere bei Zuwiderhandeln gegen das TSchG wahrzunehmen - den gequälten Tieren gewissermassen eine Stimme zu verleihen. Im April 1992 wurde der erste Tieranwalt des Kantons ernannt, der frühere 1. Staatsanwalt des Kantons Zürich, Dr. Bruno Trinkler.

(Ende)
Aussender: Zürcher Tierschutz
Ansprechpartner: Elisabeth Lubicz-Steinbrüchel, Vizepräsidentin Zürcher Tierschutz
Tel.: +41 79 406 45 88
E-Mail: elisabeth.lubicz@lubicz.ch
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