pte20071008001 Medizin/Wellness

Britischer Mann spendet Sperma für eigenes Enkelkind

Alle Beteiligten wollen anonym bleiben


London (pte001/08.10.2007/06:00) Ein 72-jähriger Mann hat zugestimmt, der Samenspender für sein "eigenes" Enkelkind zu werden. Der Mann, der anonym bleiben will, stellt das Sperma seinem Sohn und dessen Frau zur Verfügung, die auch mithilfe künstlicher Befruchtung nicht schwanger werden konnten. Jedes entstehende Kind wäre genetisch das Kind des Spenders und der Halbbruder oder die Halbschwester seines Vaters. Laut BBC wird das Sperma derzeit an der London Women's Clinic http://www.lwclinic.co.uk untersucht. An diesem Krankenhaus wird das ebenfalls anonym bleibende Paar derzeit behandelt.

Vorläufige Tests ergaben, dass das Sperma eingesetzt werden kann. Es ist nicht unüblich, dass Männer zwischen 70 und 80 Jahren gesundes Sperma produzieren können. Kamal Ahuja, der zweite medizinische Direktor der Klinik hat nach eigenen Angaben Monate damit verbracht, den Fall mit unabhängigen Organisationen und Ethikkommissionen zu diskutieren, bevor er sich für die Behandlung entschieden hat. Sein Kollege Peter Bowen-Simkins betonte auf Anfrage, dass ihm ein vergleichbarer Fall noch nie untergekommen sei. Die neuen Möglichkeiten der Fruchtbarkeitsbehandlung bedeuteten jedoch, dass die Menschen bereit wären, alle Möglichkeiten auszunutzen. Auch die Schwiegermutter der Frau sei miteinbezogen worden. Sie habe keine Bedenken. "Die Gesellschaft hat sich auch dahingehend verändert, was akzeptiert wird und was nicht."

Gerade in diesem Fall wurde gewünscht, dass die Identität des Kindes soweit wie möglich der eigenen entspricht. "Der Ehemann hat keinen Bruder, daher hat er seinen Vater gefragt." Eine Sprecherin der Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA) http://www.hfea.gov.uk erklärte, dass eine Genehmigung dieser Entscheidung nicht erforderlich sei. Spenden von Familienmitgliedern seien in Großbritannien gesetzlich erlaubt. Hat ein Spender der Verwendung seines Spermas zugestimmt, verfügt er über keine gesetzlichen oder elterlichen Rechte des Kindes. Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres hat das Kind das Recht, die Identität seines Vaters zu erfahren. Der Wissenschaftler Allan Pacey, Schriftführer der British Fertility Society betonte, dass er zwar keine ethischen, jedoch medizinische Bedenken habe. "Idealerweise sollten Samenspender nicht älter als 40 Jahre sein."

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