pte20071219011 Medizin/Wellness

EU will medizinische Behandlung im Ausland erleichtern

Großbritannien fürchtet Zusammenbruch des öffentlichen Gesundheitswesens


Brüssel (pte011/19.12.2007/10:00) Das europäische Gesundheitswesen steht vor einem grundlegenden Wandel. In der europäischen Union sollen unberechtigte Hindernisse für eine medizinische Behandlung im Ausland beseitigt werden. Die EU-Kommission http://ec.europa.eu wird vorschlagen, dass EU-Bürger das Recht darauf haben, sich auch in einem anderen Land medizinisch versorgen zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass diese Behandlung in ihrem eigenen Land ebenfalls zugelassen ist. Es könnte dennoch sein, dass ein Patient vor einem Krankenhausaufenthalt um eine Genehmigung ansuchen muss. Die Vorschläge der Kommission folgen Gerichtsurteilen nach denen Patienten für eine Behandlung Zuhause oder im Ausland eine entsprechende Entschädigung erhalten sollten. Aufgrund der kontroversen Thematik hat die Kommission Monate damit verbracht, diese Pläne immer wieder zu überarbeiten. Mit der Opposition einer Reihe von Ländern ist trotzdem zu rechnen.

In Großbritannien fürchten der Labour Partei nahe stehende Ärzte, dass diese Vorschläge zu einem internationalen Gesundheitsmarkt führen werden, der in letzter Konsequenz das Ende des öffentlich finanzierten National Health Service http://www.nhs.uk bedeuten könnte. Das Gesundheitsministerium hat bereits klar gestellt, dass während der Verhandlungen Veränderungsvorschläge eingebracht werden. Laut einem Sprecher ist es entscheidend, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen sicherstellen, dass das NHS die Fähigkeit behält zu entscheiden, welche Versorgung es zur Sicherstellung der Bedürfnisse der Patienten finanziert. Es wird laut BBC erwartet, dass auch Spanien und Deutschland einem Teil der Pläne widersprechen werden.

In Erwartung frostiger Reaktionen wird die Kommission wahrscheinlich vorschlagen, dass für einen Krankenhausaufenthalt im Ausland eine vorherige Bewilligung erforderlich sein wird. Dafür müsste ein Land jedoch beweisen, dass die Anzahl der Patienten, die sich im Ausland behandeln lassen wollen, einen Einfluss auf die eigenen Krankenhäuser hat. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass jeder, der in seinem eigenen Land nicht ohne unnötige Verzögerung entsprechend behandelt werden kann, sich im Ausland behandeln lassen darf. Die Kosten für diese Behandlung werden von den öffentlichen Fonds übernommen. Für eine Behandlung außerhalb des Krankenhauses ist keine entsprechende Bewilligung erforderlich.

Mitentscheidend für diesen Vorschlag war der Fall von Yvonne Watts. Die 75 Jahre alte Britin bezahlte in Frankreich 5.450 Euro für das Einsetzten eines künstlichen Hüftgelenks. Sie war nicht bereit in England ein Jahr auf diesen Eingriff zu warten. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Patienten, die einer unzulässigen Verzögerung der medizinischen Versorgung ausgesetzt sind, in einem anderen EU-Staat behandelt werden dürfen. Die Kosten dafür sind von ihrem eigenen Land zu übernehmen.

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