pte20080513019 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

ARD-Mediathek sorgt für heftige Diskussionen

Öffentlich-Rechtliche erzielen Etappensieg im Onlinestreit


ARD-Mediathek sorgt für Unmut bei Verlagen (Foto: ard.de)
ARD-Mediathek sorgt für Unmut bei Verlagen (Foto: ard.de)

München (pte019/13.05.2008/12:15) Am vergangenen Wochenende hat die ARD ihr Onlineangebot kräftig aufgestockt. Ähnlich wie beim ZDF gibt es nun auch vom Ersten Deutschen Fernsehen eine sogenannte Mediathek http://www.ardmediathek.de , die zunächst als Testversion gestartet ist. Auf der Webseite können ab sofort Programme aus dem Hörfunk- und TV-Angebot des öffentlich-rechtlichen Senders zeitunabhängig abgerufen werden. Bislang gestaltet sich die Plattform allerdings recht unübersichtlich und lückenhaft. Laut ARD wurden aber bereits zum Start der Testversion über 600 Radio- und rund 60 TV-Sendungen als RSS-Feed online gestellt. Die Programme unterliegen dabei einer redaktionellen Auswahl, insgesamt ist die Mediathek in 18 verschiedene Rubriken unterteilt.

Herbe Kritik gibt es an dem neuen Onlineangebot aber nicht so sehr aufgrund der bisherigen Unausgegorenheit. Vielmehr heizt die Mediathek die grundsätzliche Diskussion um die künftigen Internetkompetenzen der öffentlich-rechtlichen Sender wieder an. Vorerst scheint es, als ob sich die Fernsehanstalten in der Politik durchgesetzt haben: Die deutsche Medienpolitik zeigt sich gegenüber ARD und ZDF entgegenkommend und will den Onlineaktivitäten der Sender breiten Spielraum gewähren. Gestern, Montag, wurde den Ministerpräsidenten der 12. Novellierungsvorschlag des Rundfunkgesetzes vorgelegt, im Oktober soll dann seitens der Länderchefs eine endgültige Entscheidung fallen. Doch das Thema bleibt trotz Klärung auf politischer Ebene weiterhin äußerst umstritten. Printmedien-Vertreter befürchten eine Wettbewerbsverzerrung und auch dem privaten Rundfunk sind die Online-Freiheiten von ARD und ZDF ein Dorn im Auge - der Privatsenderverband VPRT rechnet gar mit einer Gebührenerhöhung aufgrund der hohen Kosten für die Internetangebote.

"Mit linearem Programm, Mediathek und sendungsunabhängigen Videos wird ARD und ZDF das Bewegtbild im Internet praktisch schrankenlos freigegeben. Darüber hinaus droht nun aber auch noch ein Leerlaufen des wichtigen Verbots öffentlich-rechtlicher, staatlich finanzierter Presse online", kritisiert Christoph Fiedler, Leiter Europa- und Medienpolitik beim Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) http://www.vdz.de , gegenüber pressetext. Dafür sei es wenigstens erforderlich, Online-Texte von ARD und ZDF auf sendungsbezogene Inhalte zu beschränken. "Wird, wie zu hören ist, diese im Entwurf noch enthaltene Beschränkung wieder gestrichen oder verwässert, dürfen ARD und ZDF in Text und Standbild sowohl sendungsbezogen als auch sendungsunabhängig und damit pressemäßig online berichten", so Fiedler weiter. Dann sei das Verbot staatlich finanzierter Online-Presse nicht mehr als ein leerlaufender Appell des Gesetzgebers.

Laut dem Entwurf sollen die öffentlich-rechtlichen Sender künftig dazu berechtigt sein, eigene Sendungen sieben Tage lang nach der Ausstrahlung im Netz weiter zu verbreiten. Darüber hinaus dürften ARD und ZDF Spielfilme und Serien vorab im Internet zeigen. Und sogar ein eigener Handy-Kanal könnte den Sendern zugestanden werden. Bleibt abzuwarten, wie viele Freiheiten den öffentlich-rechtlichen Sendern tatsächlich zugesprochen werden. Vorerst scheinen die Verleger zwar ins Hintertreffen geraten zu sein, doch die Kritik bleibt bestehen. "Eine solche Online-Presse von ARD und ZDF ist nicht nur unnötig, sondern gefährdet die nach wie vor die nur schwer finanzierbare Vielfalt der privaten Online-Presse", meint Fiedler. Es sei nichts anderes, als würden die Länder eines der privaten Online-Presseangebote vollständig subventionieren. "Ein solch massiver staatlicher Eingriff in den publizistischen und wirtschaftlichen Wettbewerb der freien Presse ist untragbar."

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