pte20080528021 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Briten planen strengere Maßnahmen gegen Online-Kinderpornografie

Sextäter umgehen Gesetz mit Nachbearbeitung von Fotos


Strengere Gesetze gegen Kinderpornografie (Foto: pixelio.de, Stefanie Hofschläger)
Strengere Gesetze gegen Kinderpornografie (Foto: pixelio.de, Stefanie Hofschläger)

London/Mainz (pte021/28.05.2008/12:05) Die britische Regierung will künftig strenger gegen Online-Kinderpornografie vorgehen und dafür einige Gesetzeslücken schließen. Es sollen auch nachbearbeitete bzw. verfälschte Fotos sowie Zeichnungen mit bedenklichen Inhalten strafbar gemacht werden. Wer in Zukunft im Besitz von Zeichnungen ist, die in irgendeiner Form sexuellen Missbrauch von Kindern wiedergeben, muss demnach mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Bislang ist in Großbritannien nur der Besitz von Fotos mit kinderpornografischen Inhalten verboten. Die Verschärfung des Gesetzes wurde von Justizministerin Maria Eagle http://www.justice.gov.uk vorgeschlagen. "Das würde helfen, eine Lücke zu schließen, die unserer Ansicht nach von Pädophilen ausgenutzt wird", so Eagle.

"In Deutschland sind sowohl die Verbreitung virtueller als auch realer kinderpornografischer Darstellungen strafbar. Daneben ist seit 2003 die Verbreitung von Darstellungen, die Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, unzulässig", erläutert Thomas Günter, Justiziar der Initiative jugendschutz.net http://www.jugendschutz.net , gegenüber pressetext. Dies könne mit Geldbußen in Höhe von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. "Bei solchen Posendarstellungen handelt es sich um Bilder, die zwar noch nicht kinderpornografisch sind - weil es an der Darstellung eines sexuellen Missbrauchs fehlt. In denen aber trotzdem zum Beispiel Mädchen in aufreizenden, nicht alterstypischen Posen gezeigt werden", ergänzt Günter.

Die britische Regierung verweist darauf, dass sich die Fälle häufen, in denen die Sextäter das Gesetz umgehen, indem sie normale Fotos oder Videos auf dem Computer nachbearbeiten und Zeichnungen oder Cartoons daraus machen. "Wenn wir dieses Thema nicht aufgreifen, wird die Verfügbarkeit dieser Bilder im Internet zunehmen", so eine Sprecherin des britischen Justizministeriums. Häufig würden die verfremdeten Bilder als rechtmäßige Darstellung von sexuellem Kindesmissbrauch beworben.

Obwohl die Gesetze in Deutschland bereits etwas konkreter sind, werden weitere Verbesserungen angedacht. "Aufgrund einer Umsetzung eines Rahmenbeschlusses des Rates der EU zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie steht eine Neuregelung des Sexualstrafrechts zur Diskussion", sagt Günter auf Nachfrage von pressetext. Unter anderem soll nach einem Entwurf der Bundesregierung das Schutzalter von 14 Jahren angehoben werden. Im Bereich der realen Kinderpornografie gehe es immer um einen sexueller Missbrauch eines Kindes. "Hier gilt es also grundsätzlich, die sexuelle
Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen soweit wie möglich zu verhindern, die Täter zu ermitteln und zu bestrafen sowie gerade im Bereich Internet die Verbreitungswege möglichst auszudünnen", so Günter abschließend.

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