pte20080625034 Produkte/Innovationen, Unternehmen/Wirtschaft

Digitale Signatur: Aktivierung nun über Finanzonline möglich

Verträge lassen sich digital signiert einfach per E-Mail kündigen


Aktivierung der digitalen Signatur nun auch über Finanzonline möglich (Foto: buergerkarte.at)
Aktivierung der digitalen Signatur nun auch über Finanzonline möglich (Foto: buergerkarte.at)

Wien (pte034/25.06.2008/13:50) Die Aktivierung der digitalen Signatur auf der eCard ist seit kurzem auch über das Onlineportal des Finanzministeriums http://finanzonline.bmf.gv.at möglich. Damit setzen die Bundesbehörden einen weiteren Schritt, um die Verbreitung und Akzeptanz der digitalen Signatur zu fördern. "In das Finanzportal wurde ein Button integriert, mit dem die Aktivierung auf einfache, unbürokratische Weise durchgeführt werden kann", berichtet Bernhard Karning, zuständig für E-Government im Bundeskanzleramt, im Gespräch mit pressetext. "User des Finanzportals wurden bei der Freischaltung des Accounts bereits eindeutig identifiziert", so Karning auf einer Fachtagung der Arbeitsgemeinschaft für Datenverarbeitung http://www.adv.at . Insofern könne die aufwendige Identifizierung durch persönliche Ausweiskontrolle in einer Registrierungsstelle oder per RSA-Brief entfallen.

Die digitale Signatur bringt für Privatpersonen erhebliche Vorteile. So können beispielsweise Behördenwege erledigt oder Netbanking-Anwendungen in Anspruch genommen werden. Ein großer Vorteil der Technologie ist auch die Sicherheit im Schriftverkehr mit Unternehmen per E-Mail. Karning führt hier die Kündigung eines Mobilfunkvertrages an. Viele Unternehmen akzeptieren diese Form des Schriftverkehrs bereits. Musste man früher die Kündigung eigenhändig unterschrieben per Post oder Fax schicken, so genügt es mittlerweile, das Dokument digital zu signieren und per E-Mail an das Unternehmen zu senden.

Enorme Möglichkeiten bietet die digitale Signatur auch Unternehmen, die ihre Rechnungslegung damit elektronisch abwickeln. Die Umstellung auf E-Rechnungen, wie sie kürzlich etwa auch von pressetext umgesetzt wurde (siehe http://pte.at/pte.mc?pte=080514035), ist in jedem Fall eine Chance für Unternehmen sowie deren Buchhaltung und birgt ein großes Einsparungspotenzial in sich, meint Gerhard Laga von der Wirtschaftskammer Österreich. Das verdeutlicht auch Karl Weintögl, Geschäftsführer von it20one http://www.it20one.at , anhand von Erhebungen bei eigenen Kunden. "Je nach Akzeptanz der Geschäftspartner kann bereits ein Ein-Mann-Betrieb im ersten Jahr nach der Umstellung auf E-Rechnungen eine erhebliche Summe einsparen", erläutert Weintögl. Sein Unternehmen bietet Lösungen, die auch auf einem Desktop-Rechner installiert werden können und dem Benutzer bei der Erstellung, dem Signieren, dem Versenden sowie bei der Verwaltung der digitalen Rechungen unterstützen.

Neben der Frage nach der Verwendung ist auch die Aufbewahrungsmethode der E-Rechnungen ein wichtiger Punkt. "45 Prozent jener Unternehmen, die bereits elektronische Rechnungen erhalten, betreiben ein eigenes Archivsystem zur Speicherung", berichtet Laga. 40 Prozent legen E-Rechnungen auf der Festplatte ab und 28 Prozent belassen sie gar im Mail-System. Die Papierform nutzen immerhin noch 20 Prozent. "Das ist die ungünstigste Form der Archivierung von elektronischen Rechnungen", so Laga. Denn es ist bei Ausdrucken nicht mehr möglich, die digitale Signatur zu verifizieren, was wiederum im Fall einer Wirtschaftsprüfung zu Problemen führen könnte.

"Mittlerweile verwenden 40 Prozent der Unternehmen in den EU-Mitgliedsstaaten eine Form der elektronischen Rechnung", berichtet Erich Waldecker vom Bundesministerium für Finanzen http://www.bmf.gv.at . Bei der Umstellung auf den elektronischen Rechnungsverkehr äußerten Unternehmen bisher des öfteren die Sorge, dass Fehler bei der Erstellung der Rechnung zu Problemen mit dem Vorsteuerabzug führen könnten. "Diese Sorge ist unbegründet", beruhigt der Finanzexperte. Die rechtliche Gewährleistung für den Vorsteuerabzug sei bei der Verwendung der digitalen Signatur in jedem Fall gegeben. Im Finanzministerium wurde Ende 2007 ein entsprechender Vorschlag ausgearbeitet, der bei den Kammern auf positive Resonanz gestoßen ist. Demnach ist bei der Rechnungslegung eine großzügige Freiheit gestattet.

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