pte20090114016 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Polizei nutzt Facebook zur Einbrecherjagd

Behörden greifen zunehmend auf Online-Netzwerke zurück


Verbrecherjagd auf Facebook (Foto: facebook.com/queenstown-police)
Verbrecherjagd auf Facebook (Foto: facebook.com/queenstown-police)

Queenstown (pte016/14.01.2009/12:00) In Neuseeland hat die Polizei http://www.police.govt.nz einen Einbrecher mithilfe des Social Networks Facebook gefasst. Nachdem der ungeschickte Dieb seine Maskierung abgenommen hatte und von Überwachungskameras aufgezeichnet wurde, stellte ein Polizist das Video bei Facebook online. Der 21-jährige Täter, der versucht hatte, einen Safe in einem Restaurant zu knacken, wurde daraufhin innerhalb von 24 Stunden identifiziert und verhaftet. Bei der Polizei in Queenstown, im Süden Neuseelands, spricht man vom ersten "Facebook-Arrest". Die ungewöhnliche Fahndungsmethode wird nun von der Polizei in Neuseeland nun auch landesweit als Experiment eingesetzt, berichtet Times Online.

Sean Drader, Intelligence Analyst bei der Polizei in Queenstown, hatte zuvor die eigene Facebook-Seite der Polizei eingerichtet, auf der das Fahndungsvideo gepostet wurde. Als Vorbild dienten ihm ähnliche Profilseiten aus Großbritannien und den USA, so Drader. Einen Kriminellen mithilfe von Facebook festzunehmen habe positives Feedback in der Gemeinde hervorgerufen und die Kontaktliste der Polizeistelle auf Facebook gleich verdoppelt. Das sei ein Beweis dafür, dass soziale Netzwerke auch einen Zweck abseits des herkömmlichen Networkings hätten. "Es ist nur ein weiterer Weg, Leute zu erreichen. Es wird nicht für alle eine Lösung bieten, aber wenn es für manche Menschen relevant ist, dann ist es eine gute Sache", sagt der Polizist.

Hierzulande scheint sich die Polizei allerdings noch vorwiegend auf klassische Fahndungsmethoden zu verlassen. "Im Bedarfsfall könnte so etwas auch bei uns zum Einsatz kommen. Rechtlich gesehen ist es aber auch nicht so einfach, zum Beispiel ein Überwachungsvideo online zu stellen", erklärt Armin Halm, stellvertretender Pressesprecher des österreichischen Bundeskriminalamtes http://www.bmi.gv.at/kriminalpolizei , im Gespräch mit pressetext. Es wäre nur dann möglich, auf so eine Methode zurückzugreifen, wenn die Staatsanwaltschaft vorher eine solche Maßnahme beantrage. In der Regel werde aber über übliche Fahndungsseiten oder Medien wie Radio und Fernsehen gearbeitet.

Das Vorgehen der neuseeländischen Behörden ist aber durchaus kein Einzelfall. Soziale Netzwerke werden inzwischen immer häufiger von der Polizei und von Medien eingesetzt, um kriminelle Handlungen nachzuverfolgen. Auch die Justiz machte bereits Gebrauch davon. In Australien wurden im vergangenen Dezember einem Paar zum Beispiel Pfändungspapiere via Facebook übermittelt, weil die Dokumente offenbar nicht anders zugestellt werden konnten (pressetext berichtete: http://pte.at/pte.mc?pte=081218005).

(Ende)
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