pte20090716010 Politik/Recht, Medien/Kommunikation

National Portrait Gallery geht gegen Wikianer vor

Amerikaner verwendet Fotos von Kunstwerken für Enzyklopädie


Amerikaner postet Fotos illegal auf Wikipedia (Foto: pixelio.de, Uwe Steinbrich)
Amerikaner postet Fotos illegal auf Wikipedia (Foto: pixelio.de, Uwe Steinbrich)

London/Berlin (pte010/16.07.2009/10:30) Das britische Kunstmuseum National Portrait Gallery (NPG) http://www.npg.org.uk/ , das auf Photographien, Karikaturen und Zeichnungen spezialisiert ist, hat rechtliche Schritte gegen einen Nutzer von Wikipedia eingeleitet. Derrick Coetzee hatte über 3.000 hochauflösende Bilder von der Website der Galerie heruntergeladen und sie in das kostenlos benutzbare Bilderarchiv Wikimedia Commons http://commons.wikimedia.org/wiki/Main_Page der Online-Enzyklopädie gestellt. Coetzee hat in der Zwischenzeit die E-Mail, den ihm die Anwälte des Museums geschickt hatten, veröffentlicht, "um einen öffentlichen Diskurs zu dieser Sache zu ermöglichen", wie er sagt.

In der E-Mail vom 10. Juli 2009 wird Coetzee aufgefordert, besagte Bilder von Wikimedia Commons und seinen Datenträgern bis 20. Juli 2009 unwiderruflich zu löschen. Falls dies bis dahin nicht geschehe, wäre eine gerichtliche Auseinandersetzung wohl unvermeidbar. Der beschuldigte Software-Entwickler hat auf den Brief der Londoner Anwälte noch nicht reagiert, er nehme jedoch bereits juristische Beratung in Anspruch, wie er auf seiner User-Page mitteilt. Interessant an dem Vorfall ist, dass sich die Rechtsvertretung der NPG zunächst an Wikimedia Commons gewandt hatte und darum bat, die Fotos von der Seite zu entfernen. Erst als sich jene weigerte, beschloss man, rechtlich gegen Coetzee einzuschreiten.

Im Gegensatz zu Großbritannien werden in den USA Fotografien von Kunstwerken nicht durch das Urheberrecht geschützt. Es ist daher anzunehmen, dass der in den Vereinigten Staaten lebende Angeklagte vor Gericht dementsprechend argumentieren würde. Die Anwälte des Museums sehen dies naturgemäß anders, schließlich hätte Coetzee die Bilder von einem Server in Großbritannien heruntergeladen. In einer Aussendung hofft die NPG, trotz vieler entgangener Lizenzgebühren, nicht zu weiteren juristischen Maßnahmen greifen zu müssen und betont, dass eine Klage gegen Wikipedia nicht in Frage käme.

Bei der Wikimedia Foundation in Deutschland sei der Vorfall bereits bekannt, wie Pressesprecherin Catrin Schoneville gegenüber pressetext bestätigt. Auf die Frage, wie man bei einem ähnlichen Fall in Deutschland reagieren würde, meint Schoneville: "Wir haben bei Wikimedia Commons eine große Community, die aufmerksam und energisch nach dem Rechten sieht, bei Rechtsverletzungen kann die Foundation zusätzlich einspringen." Auch in Deutschland zeigen sich Museen bei der Veröffentlichung von Fotos von Kunstwerken noch zurückhaltend, seitens Wikimedia versuche man jedoch Überzeugungsarbeit zu leisten und Kooperationen zu initiieren, so Schoneville.

Das Urheberrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz sieht generell vor, dass Kunstwerke bis 70 Jahre nach dem Tod ihres Schöpfers geschützt sind. "In Deutschland genießt auch derjenige, der ein künstlerisches Foto von einem Kunstwerk macht, ein Leistungsschutzrecht", gibt Hanno Fierdag, Rechtsanwalt und Experte für Urheberrecht, im pressetext-Gespräch Auskunft. Im Fall der NPG glaubt der Jurist, dass der Fotograf die Nutzungsrechte dem Londoner Museum eingeräumt hat. Museen hätten in Deutschland generell kein eigenes Schutzrecht, so Fierdag, allerdings versuchen die Museen über die Rechte an den Fotografien und den Zugang zum Originalwerk die Verbreitung zu kontrollieren. Auf jeden Fall gelte: "Es ist grundsätzlich nicht zulässig, urheberrechtlich geschützte Fotos von einer Website herunterzuladen und an einem anderen Ort zur Verfügung zu stellen."

(Ende)
Aussender: pressetext.austria
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