pts20090721007 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Gericht verbietet RTL heimliche Filmaufnahmen

Erhebliche Auswirkungen auf Praxis der TV-Stationen erwartet


Düsseldorf (pts007/21.07.2009/09:00) Das Landgericht Düsseldorf hat in einer Eilentscheidung (Aktenzeichen 12 O 273/09) RTL am 14.7.2009 verboten, in einer Arztpraxis in Düsseldorf heimlich Film- und Tonaufnahmen zu fertigen. Die Entscheidung des Gerichts dürfte erhebliche Auswirkungen auf die immer stärker praktizierte Anfertigung von ungenehmigten Film- und Tonaufnahmen haben.

Zum Hintergrund: Eine Patientin erschien im Mai 2009 bei einem in Düsseldorf ansässigen Allgemeinmediziner und gab an, aufgrund eines wichtigen unmittelbar bevorstehenden beruflichen Termins unter starker Nervosität zu leiden. Nach eingehender Untersuchung der Patientin und Darstellung der üblichen sonstigen Behandlungsmethoden, welche seitens der Patientin allerdings abgelehnt wurden, verschrieb der Mediziner ein Beruhigungsmittel in sehr niedriger Dosierung. Gleichzeitig empfahl er unmittelbar nach Durchführung des beruflichen Termins die sofortige Absetzung des Medikaments.

Wenige Tage nach diesem Ereignis wurde der Arzt seitens eines anderen Patienten auf einen kurz zuvor ausgestrahlten Filmbeitrag bei RTL angesprochen, bei dem u. a. auch der Mediziner zu sehen sei. Zwar sei er nur schraffiert wiedergegeben, allerdings aufgrund der weiteren Merkmale der Filmsequenz deutlich erkennbar. Der Arzt vermutete, dass im Rahmen der Behandlung für ihn unsichtbar eine Minikamera und ein entsprechendes Miniaturmikrofon eingesetzt worden war. Über dieses Vorgehen beschwerte er sich bei RTL, zumal in dem fraglichen Beitrag auch der unzutreffende Eindruck erweckt wurde, dass er leichtfertig und ohne Behandlung abhängig machende Psychopharmaka verschrieben habe. RTL verpflichtete sich zwar, die zukünftige Ausstrahlung des fraglichen Beitrages zu unterlassen, weitergehende Zugeständnisse machte der Sender nicht. Das Landgericht Düsseldorf hat nun in der Eilentscheidung klargestellt, dass bereits die heimliche Anfertigung von Film- und Tonaufnahmen in den Räumen des Arztes unzulässig war und eine einstweilige Verfügung gegen den Sender erlassen. Danach ist es RTL verboten, bei Meidung einer Ordnungsstrafe bis zu 250.000,00 EUR in Zukunft jemals wieder heimlich derartige Aufnahmen in der Arztpraxis zu fertigen.

Rechtsanwalt Dr. Ulf Vormbrock von den PETERS Rechtsanwälten, der die Entscheidung für den Mediziner erstritt, dazu: "Soweit ersichtlich, hat sich nun erstmalig ein Gericht mit der Anfertigung von heimlichen Filmaufnahmen beschäftigt und dem Treiben der TV-Stationen eine klare Absage erteilt. Gleichzeitig stärkt es die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen."

(Ende)
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