pte20090911020 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Microsoft attackiert Google-Buchdeal

Stellungnahme spricht von "beispiellosem Missbrauch des Rechtssystems"


Am 7. Oktober fällt das Urteil über die Rechtmäßigkeit des Google-Buchdeals (Foto: books.google.com)
Am 7. Oktober fällt das Urteil über die Rechtmäßigkeit des Google-Buchdeals (Foto: books.google.com)

New York (pte020/11.09.2009/12:00) Der im Oktober vergangenen Jahres erzielte Vergleich zwischen Google und Vertretern der US-Buchbranche über das ambitionierte Digitalisierungsprojekt Google Books http://books.google.com gerät zunehmend in die Kritik. Kurz vor Ende der Einspruchsfrist gegen die Übereinkunft haben gleich mehrere große Namen ernsthafte Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Abkommens gegenüber dem zuständigen Bezirksgericht im Southern District von New York angemeldet. Mit dabei ist unter anderem auch Microsoft, das Google scharf angreift und in einer verschickten Stellungnahme zum Buch-Deal von einem "beispiellosen Missbrauch des Rechtssystems" spricht. Der getroffene Vergleich stelle eine Art Freibrief für Google dar, die Werke jedes Autors und Verlags zu digitalisieren, die sich nicht ausdrücklich dagegen verwehren. Auf diese Weise werde dem Suchmaschinenanbieter letztendlich ein Monopol in Bezug auf die digitale Erfassung und Vermarktung von Büchern eingeräumt, so die Microsoft-Kritik.

Der Konzern aus Redmond bezieht seine Missbrauchskritik dabei vor allem auf die Verwendung sogenannter "Class-Action"-Verfahren, die im US-Rechtssystem in der Regel Sammelklagen behandeln, die verbindliche und weitreichende Musterurteile schaffen. "Sinn und Zweck solcher Verfahren ist es, einen rechtlichen Streit zu lösen und nicht ein Joint Venture zu gründen. Google und die Autoren und Verlage, die diesen Vergleich unterzeichnet haben, verlangen vom Gericht, ein Urteil auszusprechen, das die große Mehrheit der Buch-Rechteinhaber dieser Welt in dieses Joint Venture zwingt. So wird ein Monopol bei digitalen Büchern kreiert", stellt Microsoft fest. Die getroffene Vereinbarung sei ohne jeglichen Bezug zum eigentlichen Gerichtsstreit und dürfe keinesfalls richterlich abgesegnet werden. Falls doch, wäre dies eine "noch nie da gewesene missbräuchliche Verwendung des Rechtssystems".

Der Microsoft-Kritik schließt sich auch der Online-Händler Amazon an. Dieser sieht in dem erzielten Vergleich vor allem eine unfaire Bevorteilung Googles. "Diese Übereinkunft belohnt Google dafür, dass es urheberrechtlich geschützte Bücher zuerst einscannt ohne vorher die entsprechende Genehmigung von Autoren und Verlagen einzuholen", zitiert der San Francisco Chronicle Paul Misener, Vice President Global Policy bei Amazon. Beim Internethändler habe man selbst bereits rund drei Mio. Bücher digitalisiert. Im Unterschied zum Google-Projekt sei einer Digitalisierung dabei aber stets die Einholung einer Genehmigung von den jeweiligen Rechteinhabern vorausgegangen.

Von Seiten Googles wird die zunehmende Kritik aus den Reihen seiner Konkurrenten vehement zurückgewiesen. "Kein einziger der im Vergleich enthaltenen Vorteile gilt exklusiv für Google. Es steht jedem anderen Unternehmen offen, einen derartigen Deal auszuhandeln", kontert David Drummond, Chief Legal Officer des Internetkonzerns. "Wir glauben sehr stark an einen offenen und wettbewerbsfähigen Markt für digitale Bücher", ergänzt Drummond. Auch den Amazon-Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen will man nicht gelten lassen. "Wir respektieren das Urheberrecht uneingeschränkt und digitalisieren nur solche Werke, bei denen das Urheberrecht bereits verwirkt ist. Der Vergleichsvorschlag, den wir vor Gericht gemacht haben, hat keine Auswirkungen auf Werke, die außerhalb der USA publiziert wurden", betont Stefan Keuchel, Sprecher von Google Deutschland, gegenüber pressetext.

Die Microsoft-Stellungnahme zum Google-Buch-Deal (pdf-Download): http://microsoftontheissues.com/cs/files/folders/31010/download.aspx

(Ende)
Aussender: pressetext.deutschland
Ansprechpartner: Markus Steiner
Tel.: +43-1-81140-317
E-Mail: steiner@pressetext.com
|