pts20080527018 Kultur/Lifestyle, Politik/Recht

Freier Wettbewerb im Auktionsgeschäft gestärkt

Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Auteno Auktionen GmbH abgewiesen


Wien (pts018/27.05.2008/11:21) Die einstweilige Verfügung und außerordentliche Revision der Dorotheum GmbH & Co KG gegen die Auteno Auktionen GmbH wegen angeblichen Wettbewerbsverstoßes ist abgewiesen worden.

Die Dorotheum GmbH & Co KG verspürt auf dem Markt für Auktionen wohl neue Konkurrenz durch die Auteno Auktionen GmbH. So sah sich die Dorotheum GmbH & Co KG gezwungen, gegen die Auteno Auktionen GmbH Klage mit Antrag auf einstweilige Verfügung einzubringen. Die Dorotheum GmbH & Co KG erblickte darin einen Wettbewerbsverstoß, dass die Auteno Auktionen GmbH in der Nähe des Palais Dorotheum und im inneren Bezirk von Wien Werbezettel verteilte.

Weiters erblickte die Dorotheum GmbH & Co KG einen Wettbewerbsverstoß durch die Auteno Auktionen GmbH, da diese eine Werbetafel neben der Einfahrt zum Palais Dorotheum an der Fassade des Hauses anbrachte. Der Antrag auf einstweilige Verfügung wurde vom Handelsgericht Wien und vom OLG Wien abgewiesen. Der außerordentliche Revisionsrekurs wurde als unzulässig zurückgewiesen. Das Hauptverfahren ruht nach Kostenübernahme durch die Dorotheum GmbH & Co KG.

Die Kunden kann ein derartiges Urteil nur erfreuen, da der Wettbewerb dadurch gefördert wird und die Auteno Auktionen GmbH eine echte Alternative in Bezug auf Auktionen, vor allem im Internet darstellt. Jedenfalls hat die Dorotheum GmbH & Co KG kein ausschließliches Werberecht für die Dorotheergasse und kann der Auteno Auktionen GmbH wettbewerbskonformes Eindringen in fremde Kundenkreise nicht untersagt werden.

(Ende)
Aussender: Auteno Auktionen GmbH
Ansprechpartner: Mag. FH Gerhard Hubmann
Tel.: 0664 / 507 03 56
E-Mail: gerhard.hubmann@auteno.com
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