pte20060811019 Technologie/Digitalisierung, Politik/Recht

Internetsperren für illegale Wettanbieter geplant

Medienrechtsexperte: "Internet kann nicht abgesperrt werden"


Chemnitz/Köln (pte019/11.08.2006/13:50) Nach dem Verbot des privaten Wettangebots von bwin http://www.bwin.de/ am Donnerstag (pressetext berichtete: http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=060810022 ), möchte das sächsische Innenministerium nun auch Internet-Sperren gegen Wettanbieter ohne Konzession verhängen. Demnach solle es bereits Internet-Provider geben, die auf der "Schwarzen Liste" stehen. Jürgen Straupe, Staatssekretär im sächsischen Innenministerium, gab bekannt, damit Wetteinsätze aus Deutschland bei illegalen ausländischen Anbietern unterbinden zu wollen. In Italien sei der Zugriff illegaler Wettanbieter auf das Internet bereits verboten. "Ich bin überzeugt, dass sich das staatliche Monopol durchsetzen lässt", so Straupe.

Martin Bahr, Medienrechtsexperte der Rechtsanwaltskanzlei Bahr http://www.dr-bahr.com/ , bezeichnet derartige Internetsperren als absurd. "Das Internet kann nicht abgesperrt werden. Bei Sperrungsverfügungen sind zwar die Seiten gesperrt, diese können jedoch unter anderen Domains gespiegelt werden. Dadurch werden die Inhalte schlimmstenfalls verdoppelt", so Bahr im Gespräch mit pressetext. Zudem könnten auch illegale ausländische Wettanbieter aufgrund fehlender Konzessionen rechtlich nicht herangezogen werden, da das deutsche Recht an der Grenze ende.

Derartige Sperrungsverfügungen gibt es in Deutschland zwar schon, jedoch nur für rechtsradikale Seiten. Diesbezüglich hat die Bezirksregierung Düsseldorf verschiedene Access Provider in Nordrhein-Westfalen aufgefordert, eine Sperre über zwei rechtsradikale Seiten zu verhängen. Das Gericht stimmte zu, da durch den Mediendienstestaatsvertrag und den Jugendmedienschutzstaatsvertrag diese Entscheidung gerechtfertigt sei.

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