pts20090519037 Politik/Recht, Medizin/Wellness

Fachapothekerin: EuGH-Urteil gut für Gesundheitsversorgung

Arzneimittelversorgung nur durch fachlich ausgebildete Apotheker


Saarbrücken (pts037/19.05.2009/13:50) Zum Urteil des EuGH vom 19. Mai 2009 erklärt die Fachapothekerin für Allgemeinpharmazie Helga Neumann-Seiwert: "Ein gutes Urteil für die Bevölkerung. Ich freue mich, dass der EuGH die Bedeutung der bewährten Arzneimittelversorgung durch fachlich ausgebildete, unabhängige und patientenorientierte Apotheker in Deutschland gewürdigt hat. Ich hoffe, dass das saarländische Gesundheitsministerium jetzt rasch handelt und die einer Kapitalgesellschaft rechtswidrig erteilte Apothekenbetriebserlaubnis in Saarbrücken unverzüglich zurücknimmt."

Helga Neumann-Seiwert ist Mitglied des Vorstands der Initiative für Unabhängige Heilberufe e. V., Köln. Ihre Apotheke in Saarbrücken befindet sich in der Nähe der von einer niederländischen Kapitalgesellschaft betriebenen Apotheke. Um die unabhängige und patientenorientierte Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch den Fortbestand der inhabergeführten Apotheke zu sichern, ist Frau Neumann-Seiwert den Rechtsweg bis zum EuGH gegangen.

Hintergrund: Fremdbesitzverbot bei Apotheken
Auslöser der EuGH-Entscheidung war die umstrittene Betriebserlaubnis des früheren saarländischen Gesundheitsministers Josef Hecken für eine Saarbrücker DocMorris-Apotheke, betrieben von einer Kapitalgesellschaft aus den Niederlanden. Hecken hatte angewiesen, die Apotheke gegen deutsches Recht zu genehmigen. Das deutsche Verbot widerspreche europäischem Recht und dürfe deshalb nicht befolgt werden, so die Begründung. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hatte im März 2007 den EuGH um eine Vorab-Entscheidung ersucht. Der EuGH hat entschieden, dass das Fremdbesitzverbot mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.

Als Fremdbesitz bezeichnet man den Betrieb von Apotheken durch Berufsfremde. Der Fremdbesitz ist Voraussetzung für den Betrieb von Apotheken durch Kapitalgesellschaften und so genannte Apothekenketten. Apotheker selbst dürfen in Deutschland seit 2004 maximal vier Apotheken führen.

Apothekerin Helga Neumann-Seiwert, persönlich haftende Inhaberin der Stadtapotheke in Saarbrücken, hatte gegen die rechtswidrige Genehmigung geklagt. Als Präzedenzfall gefährde sie auf lange Sicht die unabhängige und patientenorientierte Arzneimittelversorgung durch fachlich ausgebildete Apotheker.

In Deutschland werden derzeit täglich 4 Millionen Menschen in 21.500 Apotheken von 144.000 Beschäftigten gesundheitlich versorgt.

Weitere Informationen:
Helga Neumann-Seiwert e.K.
Fachapothekerin für Allgemeinpharmazie
Stadtapotheke Saarbrücken
Bahnhofstr. 37
D-66111 Saarbrücken
Telefon +49-(0)681-94 88 90
Telefax +49-(0)681-94 88 9 49
E-Mail: mail@stadtapotheke-sb.de
Internet: http://www.stadtapotheke-sb.de/EuGH-Urteil

(Ende)
Aussender: Initiative für unabhängige Heilberufe IfUH
Ansprechpartner: Dr. Valentin Saalfrank
Tel.: 0221 / 660 98 62
E-Mail: saalfrank@info-medizinrecht.de
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